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Neues Haustier: Regeln und Empfehlungen in Mecklenburg-Vorpommern

Um sich vor und durch Schäden des eigenen Haustieres zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise besteht die Wahl einer Hundehaftpflichtversicherung, die den Halter im Schadensfall rundum absichert. Darüber hinaus

  • Veröffentlicht Februar 25, 2021

Um sich vor und durch Schäden des eigenen Haustieres zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise besteht die Wahl einer Hundehaftpflichtversicherung, die den Halter im Schadensfall rundum absichert. Darüber hinaus können Tiere eine Krankenversicherung besitzen. Hunde, Katzen, Pferde oder sogar Kaninchen und Meerschweinchen – oder vielmehr die Halter – lassen sich mit bestimmten Policen absichern. Darüber hinaus gelten für Hundebesitzer in Mecklenburg-Vorpommern gewisse Regeln, die unbedingt zu beachten sind.

Pflichten für Hundebesitzer

Wer einen Hund im Haushalt einziehen lässt, der muss auch eine Versicherung abschließen, und zwar mindestens eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese ist in allen Bundesländern Pflicht, befreit jedoch Halter in Mecklenburg-Vorpommern. Wer jedoch einen “gefährlichen Hund” hält, dem wird dringend zu solch einer Versicherung geraten, denn Besitzer sind gemäß § 833 BGB für alle Schäden durch das Tier haftbar und müssen unter Umständen mit hohen Schadensersatzansprüchen rechnen. Die maximale Leinenlänge liegt bei 2 Meter. Für gefährliche Hunde gilt das auch auf den Hundewiesen in Schwerin.

Ein Hund ist in Mecklenburg-Vorpommern gefährlich, wenn er eine übermäßige Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe oder ähnliche Merkmale besitzt, die für die Umgebung gefährlich sind. Dazu zählen Rassen wie American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier oder Mischlinge aus diesen Rassen.

Dennoch gibt es weitere Pflichten für Hundehalter, die bei Nichtbeachtung hohe Strafen mit sich bringen können. In Schwerin gilt für alle Hunde, die außerhalb des eigenen Privatgrundstücks herumlaufen, eine Leinenpflicht. Das bezieht sich auch auf öffentliche Verkehrsmittel. Außerdem müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Adresse des Besitzers sowie eine gültige Steuermarke tragen.  

Freiwillige Versicherung für Tiere

Alle Haustierbesitzer kennen das Gefühl, wenn der geliebte Vierbeiner zum Tierarzt muss: zum Schluss flattert eine Rechnung ins Haus, die sich gewaschen hat, besonders bei Hunden. Speziell dafür und noch für weitere Zwecke gibt es Tierversicherungen, die jedoch keine Pflicht sind. Grundsätzlich besteht der Sinn für Besitzer darin, die Kosten im Schadens- oder Krankheitsfall erstattet zu bekommen. Das betrifft sowohl Diagnostik als auch Therapie und Rehabilitation. Meist müssen Halter jedoch eine Selbstbeteiligung leisten, die um die 20 Prozent liegt.

Ausgenommen davon ist die OP-Versicherung für Tiere, denn diese übernimmt die Kosten für eine Operation, nicht aber die vorausgegangene oder anschließende Behandlung des Tieres. Auch das Tier selbst bestimmt dabei den Preis, sind gewisse Rassen, welche eher anfällig für Krankheiten oder andere Leiden sind, wiederum teurer in der Versicherung. Grundsätzlich werden meist jedoch nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen. Medikamente wie beispielsweise Schmerzmittel für Hunde, die verschreibungspflichtig sind oder wichtiges Zubehör für der Zeit nach einer OP, werden bei der OP-Versicherung nicht übernommen, von der Tierversicherung jedoch in der Regel schon.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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