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Schwerin: Ab morgen kein Zutritt mehr für Ungeimpfte in großen Teilen des Einzelhandels – Weihnachtsmarkt bleibt offen

Natürlich muss man alles immer mit Vorsicht genießen. Denn schon zu oft haben wir in der Corona-Zeit erleben müssen, dass politische Entscheidungen eine kürzere Halbwertzeit haben, als es dauert, das

  • Veröffentlicht November 30, 2021
Das bunte Treiben am Schweriner Weihnachtsmarkt geht weiter. | Foto: privat

Natürlich muss man alles immer mit Vorsicht genießen. Denn schon zu oft haben wir in der Corona-Zeit erleben müssen, dass politische Entscheidungen eine kürzere Halbwertzeit haben, als es dauert, das Wort auszusprechen. Oder dass die Druckertinte der Verordnungen noch nicht einmal trocken war, da galten sie schon nicht mehr. Gehen wir aber davon aus, dass die aktuelle Corona-Landesverordnung so bleibt, wie sie ist, dann gelten ab morgen im ganzen Land die Regelungen der Corona-Stufe „ROT“. Denn Mecklenburg-Vorpommern hat am Samstag den maßnahmenentscheidenden Schwellenwert von 9 bei der Hospitalisierungsrate überschritten und lag gestern auch den dritten Tag in Folge mit 9,9 darüber.

 

Corona-Stufe rot bedeutet nochmals spürbare Einschränkungen

Damit gelten die Regelungen aus §1 Absatz 6 der Landesverordnung. Diese schreiben fest: Soweit die Hospitalisierungsinzidenz nach den auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Daten landesweit einen Schwellenwert von 9 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5 sowie § 1g Absätze 2 und 3. Diese schreiben nach einer Kurzdarstellung auf der Facebookseite der Staatskanzlei MV vor.

  • Die grundsätzlich geltenden Maßnahmen aus Stufe orange – also beispielsweise die 2G plus-Regel in der Gastronomie – gelten weiter.
  • Es treten Kontaktbeschränkungen in Kraft:
    • Private Treffen sind in Innenräumen nur noch mit max. 5 ungeimpften Personen aus 2 max. Haushalten sowie in Außenbereichen mit 10 ungeimpften Personen gestattet. Eventuell ebenfalls anwesende geimpfte oder genesene Personen zählen ebenso wie Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht mit.
  • Es gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel. Ungeimpfte Personen haben dort somit keinen Zutritt mehr. Ausgenommen sind: Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.
  • Für alle Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich – auch für Weihnachtsmärkte – gilt die 2G plus-Regel
  • Tanzveranstaltungen jeglicher Art sind untersagt.

Schweriner Weihnachtsmarkt „stellt sich der Situation“

Speziell bei den Kontaktbeschränkungen stellt sich schon beim Lesen die Frage, wie die Umsetzung erfolgen soll. Eine Kontrolle einer derartigen Konstruktion erscheint nicht realistisch. Ansonsten stellen die Regeln durchaus nochmals deutliche Einschränkungen dar. So ist die – trotz der genannten Ausnahmen – ab morgen geltende 2G-Regel im Einzelhandel durchaus ein doch sehr umfangreiches Zutrittsverbot für Ungeimpfte. Den Handel dürfte dies dabei vor eine große Kontrollaufgabe stellen. Für den Schweriner Weihnachtsmarkt, auf dem weiterhin Ungeimpfte die Angebote nicht nutzen dürfen, und alle anderen nun zusätzlich einen Test benötigen, könnte dies durchaus das Aus bedeuten. So dachten viele. Aber Betreiber Arno Teegen sagt: „Wir stellen uns den Bedingungen.“ Das bedeutet nicht weniger, als dass der Schweriner Weihnachtsmarkt nun unter 2G plus-Bedingungen weiterläuft. Sämtliche Dienstleistungen, Fahrgeschäfte und auch die Eisbahn bleiben daher geöffnet. An jeder Bude, jedem Stand und jedem Fahrgeschäft dürfen nur Geimpfte oder Genesene mit einem aktuellen Corona-Negativtest die Angebote nutzen. Die Händler kontrollieren dies vor Ort. Die Straßen und Plätze, auf denen sich der Weihnachtsmarkt befindet bleiben darüber hinaus weiter für jede und jeden frei zugänglich.

 

Auch Schwerin überschreitet erstmals Hospitalisierungswert von 9

Dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin wurden am Montag 18 neue Infektionsfälle gemeldet. Am Samstag waren es 44, am Sonntag 5 Fälle. 14 Schwerinerinnen und Schweriner müssen jetzt im Krankenhaus behandelt werden. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz steigt auf 10,5. Die Landeshauptstadt befindet sich damit seit Montag erstmals auf der Stufe rot der Corona-Ampel. Allerdings treten die beschriebenen Maßnahmen auch hier bereits am Mittwoch in Kraft, da die Corona-Stufe des Landes schon früher in den roten Bereich fiel, und im Falle negativerer Werte stets die Landeszahlen den Maßstab für Maßnahmen darstellen.

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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