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Schwerin: Bürgertelefon zu Fragen rund um Veranstaltungen

Die aktuelle Situation rund um die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen dürfte für so manchen alles andere als befriedigend sein. Zuletzt hatte es in der Gastronomie große Fragezeichen gegeben. Denn es war

  • Veröffentlicht Juni 5, 2021
Aufgestocktes Personal und eine zentrale Hotline – In Schwerin sollen die Menschen bestmögliche Beratung finden. | Foto: privat

Die aktuelle Situation rund um die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen dürfte für so manchen alles andere als befriedigend sein. Zuletzt hatte es in der Gastronomie große Fragezeichen gegeben. Denn es war eine offenbare Fassung Landesverordnung aufgetaucht, in der gestanden haben soll, dass bei Veranstaltungen des Tanzen wieder gestattet sei. Dann die Überraschung. Während die besagte Aussage wohl in dem offiziellen Papier stand, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, das Tanzen sei verboten. So steht es nun auch im offiziellen Papier.

 

Durchblick? Fehlanzeige!

Aber nicht nur diese Frage beschäftigt die Menschen in Schwerin und ganz MV derzeit. Rund um die Öffnungsschritte, und gerade bezogen auf Veranstaltungen, ranken sich einige Mythen, die Unsicherheit ist vielerorts groß. Das Ganze dürfte nicht zuletzt auch auf die inflationäre Flut an Pressekonferenzen der Landeschefin mit stetig neuen Aussagen und Informationen – teilweise sich schon nach wenigen Tagen widersprechend – zurückzuführen sein. Niemand, der einfach sein „normales“ Leben lebt, und nebenbei die Entwicklungen verfolgen wollte, konnte da noch durchsehen. Zwischendurch hofierte die Ministerpräsidentin noch ein Land, das der Deutschen Lufthansa die Landung untersagte und die hochkriminelle Entführung einer Ryanair-Maschine nach Weißrundland nebst einer ebenso rechtlich mehr als nur fragwürdigen Inhaftierung eines Bloggers verteidigt. Dann geht der Marathon der öffentlichen Informationen rund um die Lockerungen und Öffnungen auch schon weiter. 

 

Stadt Schwerin schaltet eigene Hotline für Fragen zu Veranstaltungen

Um hier mehr Klarheit zu ermöglichen, bündelt die Landeshauptstadt Schwerin dankenswerterweise die Beratung von Bürgern und Veranstaltern im Bereich eben der Veranstaltungen am Bürgertelefon unter einer Rufnummer: (0385-) 545-3333. „Wir haben die Hotline personell verstärkt und beantworten die Fragen dort montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. Für die Anmeldung von Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Dafür wurde eine zentrale Mailadresse eingerichtet: veranstaltungsmanagement@schwerin.de. Über diese Adresse können auch die notwendigen Unterlagen für die Erteilung einer Einzelfallgenehmigung für Veranstaltungen bis zu 250 Personen beim Gesundheitsamt eingereicht werden.

 

Landesverordnung regelt Personenanzahl klar

Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung sind Veranstaltungen von Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnliche Einrichtungen mit bis zu 50 Personen (innen) und bis zu 100 Personen (außen) unter Berücksichtigung der Anzeigepflicht zulässig. Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen (innen) und bis zu 250 Personen (außen) bedürfen einer Einzelfallgenehmigung durch das Gesundheitsamt. Es gelten Testpflicht, Sitzplatzpflicht + Abstand (z.B. Schachbrett). Tanzveranstaltungen dürfen nicht stattfinden.

 

Auch Bildungsministerium mit Hotline

Bei der Gestaltung von Abschlussfeiern und Schulentlassungen sind das Tanzen und der Ausschank von Alkohol verboten. Als schulische Veranstaltungen sind sie dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Außerschulische Abschlussfeiern müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Darauf weist das Bildungsministerium in einem Schreiben an die Schulleitungen hin. Das Bildungsministerium MV berät zu diesen Fragen auch an der eigenen Hotline Schule unter (0385-) 588-7174. Diese ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt. 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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