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Schwerin: Einigung zur Grundsteuer begrüßt

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung in ganz Deutschland erforderlich gemacht. Nun scheint der Weg frei. Ab 2025 sollen die neuen Berechnungsgrundlagen gelten – auch in Schwerin.

  • Veröffentlicht Oktober 26, 2019
Die neue Grundsteuer kommt. Schwerin will sie aufkommensneutral gestalten.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung in ganz Deutschland erforderlich gemacht. Nun scheint der Weg frei. Ab 2025 sollen die neuen Berechnungsgrundlagen gelten – auch in Schwerin. Dabei ist eine wichtige Nachricht: Oberbürgermeister Badenschier will im Ergebnis keine Steuererhöhung im Schatten der Neuregelung.

Weg für neue Grundsteuer ist frei

Nachdem auch aus der Opposition im Deutschen Bundestag der Widerstand gebröckelt war, konnte das neue Gesetz beschlossen werden. Einschließlich einer Änderung des Grundgesetzes. Diese war erforderlich, um eine Öffnungsklausel zu realisieren, die den Bundesländern individuelle Erhebungen ermöglicht. Ansonsten hat sich das von Bundesfinanzminister Scholz (SPD) favorisierte Modell durchgesetzt. Ab sofort soll der Wert des Bodens, die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche sowie Art und Alter der Immobilien relevant sein.

Inwiefern aber Hausbesitzer und, durch die Umlagemöglichkeit dann auch die Mieter, zukünftig eine höhere oder niedrigere Grundsteuer zahlen müssen, darüber entscheidet das Gesetz nicht unmittelbar. Denn das letzte Steuerinstrument liegt in den Händen der Kommunen. Sie legen individuelle Hebesätze fest.

Wichtige Nachricht: Schwerin will Einnahmen stabil halten

Daher ist dies durchaus eine Frage, die natürlich auch viele Schwerinerinnen und Schweriner brennend interessiert. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier, der zeitgleich auch Finanzdezernent ist, zeigte sich kürzlich vor allem erleichtert, nun Klarheit in der Grundsteuerfrage zu haben. Mit dem Gesetzesbeschluss „wurde Rechtssicherheit für eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen geschaffen“, erklärte er. Für die Stadt Schwerin, die jährlich 15,7 Mio Euro durch diese Steuer einnimmt, kündigte Badenschier an, die Hebesätze so anpassen zu wollen, dass die neue Grundsteuer im Ergebnis für die Stadt aufkommensneutral wird. „Wir wollen im Windschatten der Reform keine Mehreinnahmen für die Kommune erzielen“, so Dr. Badenschier.

In der Altstadt wird es wohl teurer

Altbauten der Innenstadt müssen mit höherer Grundsteuer rechnen | Foto: privat

In Bezug auf die Frage, ob und wo es teurer oder preiswerter wird, hat Badenschier auch bereits eine Vorstellung. „Klar ist, dass es nach der Anpassung für einen Teil der Steuerzahler günstiger und für andere teurer wird. So ist es wahrscheinlich, dass für die Altbauwohnung in der Innenstadt dann etwas mehr gezahlt werden muss, während es für eine Plattenbauwohnung auf dem Großen Dreesch weniger wird.“ Anders ausgedrückt: Dort, wo durch weiterhin große Nachfrage und zu geringes Angebot ohnehin die Mieten spürbarer anzogen als in anderen Teilen Schwerins, wird zusätzlich auch die Grundsteuer zukünftig höher ausfallen. Kurz: Das Wohnen in der Innenstadt wird nochmals etwas teurer.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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