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Schwerin: Einweggeschirr bei öffentlichen Events

Die Hausmüllentsorgungssatzung Schwerins regelt in ihrer aktuellen Fassung auch Fragen zur Vermeidung von Abfällen auf öffentlichen Flächen. Peter Brill, Mitglied der Fraktion „Die Partei.Die Linke“ hat die Umsetzung der Regelungen

  • Veröffentlicht Oktober 24, 2019
Im Schwerin soll Einwegmüll vermieden werden | Foto: Symbolbild

Die Hausmüllentsorgungssatzung Schwerins regelt in ihrer aktuellen Fassung auch Fragen zur Vermeidung von Abfällen auf öffentlichen Flächen. Peter Brill, Mitglied der Fraktion „Die Partei.Die Linke“ hat die Umsetzung der Regelungen in einer Anfrage an den Oberbürgermeister hinterfragt.

Satzung verbietet Einwegmüll

Konkret besagt §4 der Satzung, dass bei Veranstaltungen auf Grundstücken und in Einrichtungen der Stadt Schwerin kein Einweggeschirr mehr zum Einsatz kommen darf. Nur wenn belange des öffentlichen Wohls es erfordern, dürfte von dieser Regelung abgewichen werden. Ob und inwieweit durch die Verwaltung auch eine Umsetzung dieser Vorgabe erfolgt, hat Brill nun erfragt.

Stadt spricht von Einschränkungen

In seiner Antwort verweist der Oberbürgermeister der Stadt Schwerin zwar auf erkennbare Fortschritte hin zu einer Abkehr von Einwegverpackungen. Es zeigt sich aber auch, dass die Vorgaben der Satzung aus verschiedenen Gründen nicht 1:1 umgesetzt werden (können). So stünden nicht auf jeder Fläche die Voraussetzungen  zur Verfügung, „Speisen und Getränke wie in § 4 der Hausmüllentsorgungssatzung gefordert, anzubieten (z.B. Anschlüsse für Wasser, Strom, Kanalisation)“, heißt es in der Antwort.   „Zudem müssen bei der Beurteilung immer auch andere Faktoren berücksichtigt werden. So wird zum Beispiel beim Altstadtfest aus Sicherheitsgründen auf die Nutzung von Glas bzw. Keramikgeschirr verzichtet.

Fraktion will Umsetzung

Für Peter Brill ist diese Antwort von Dr. Rico Badenschier Grund zur Kritik. „Wie die Antwort […] deutlich machte, verstößt die Verwaltung beständig gegen die Bestimmungen der Hausmüllgebührensatzung“, so der Stadtvertreter. Daher plant die Fraktion, die Verwaltung per Antrag zur Einhaltung der Satzungsvorgaben zu zwingen. „„Eigentlich ist dieser Antrag einer, den es gar nicht geben kann. Es sollte als selbstverständlich sein, dass die Verwaltung die Beschlüsse der Stadtvertretung umsetzt und ihre Durchsetzung kontrolliert.“ Brill kündigt zudem an, in einem Jahr erneut zu diesem Thema nachzufragen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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