Do, 11. Dezember 2025
Close

Schwerin: Erneut Verfolgungsjagd in der Stadt

Erst kür­zlich berichteten wir von ein­er Ver­fol­gungs­jagd, die erst an ein­er Fahrzeugsperre auf der A 14 endete. Da gegen den Fahrer bere­its ein Haft­be­fehl vor­lag, fuhr er sprich­wörtlich „direkt ein”.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Dezember 24, 2019
Wieder Blaulicht in Schw­erin | Sym­bol­bild

Erst kür­zlich berichteten wir von ein­er Ver­fol­gungs­jagd, die erst an ein­er Fahrzeugsperre auf der A 14 endete. Da gegen den Fahrer bere­its ein Haft­be­fehl vor­lag, fuhr er sprich­wörtlich „direkt ein”. Jet­zt kam es erneut zu ein­er Ver­fol­gung.

Statt Fahrzeugkontrolle kommt es zur Verfolgungsjagd

Im aktuellen Fall hat­te die Besatzung eines Streifen­wa­gens der Polizei Schw­erin den richti­gen Riech­er. Am gestri­gen Mor­gen entsch­ieden sich die Beamten, einen VW Pas­sat in der Lübeck­er Straße zu kon­trol­lieren. Doch dies gelang erst ein­mal nicht, denn dessen Fahrer entsch­ied sich zur Flucht. In ras­an­ter Fahrt ging es über die Lübeck­er Straße in das Wohnge­bi­et Büd­ner­straße. Ver­mut­lich wacht­en manche Bewohn­er durch die qui­etschen­den Reifen und aufheulende Motoren unplan­mäßig aus dem Schlaf.

Flucht endet am Gartenzaun

Wie die ver­fol­gen­den Beamten im nach­hinein sagten, war es mehr als Glück, dass der fliehende Pas­sat nicht park­ende Fahrzeuge in Mitlei­den­schaft zog. Ein abruptes Ende fand die ver­we­gene Jagd dann vor ein­er ver­schlosse­nen Gartenpforte im Gosewinkel. Die drei Insassen des Pas­sat „durften” nun aussteigen – Per­so­n­enkon­trollen fol­gten. Bei dem 20-jähri­gen Fahrer bestand schnell der Ver­dacht ein­er Fahrt unter Ein­fluss von Betäubungsmit­teln. Eine Blut­probe­nent­nahme musste daher ange­ord­net wer­den. Der Führerschein – übri­gens auf Probe – ist nun erst ein­mal bei der Polizei Schw­erin. Die Durch­suchung des Fahrzeugs brachte dann diverse Betäubungsmit­tel ans Tages­licht. Diese sind beschlagnahmt.

Nach Hause gings zu Fuß

Die drei aus dem Land­kreis Nord­west­meck­len­burg stam­menden Pas­sat-Insassen durften nach der Kon­trolle den Heimweg zu Fuß antreten. Das Fahrzeug blieb vor Ort – die Schlüs­sel sind erst ein­mal bei der Polizei. Gegen den Fahrzeugführer ermit­telt die Polizei nun wegen des Ver­dachts der Gefährdung des Straßen­verkehrs und des Ver­stoßes gegen das Betäubungsmit­telge­setz.  Gegen die bei­den weit­eren Insassen laufen jet­zt eben­falls Ermit­tlun­gen wegen des Ver­dachts des Ver­stoßes gegen das Betäubungsmit­telge­setz.