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Schwerin: Filmreife Verfolgungsjagd der Polizei

Zu ein­er fast schon film­reifen Ver­fol­gungs­jagd kam es am Don­ner­stag in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Erst nach mehreren Kilo­me­tern Fahrt – erst im Stadt­ge­bi­et, dann auf der Auto­bahn, kon­nte die Polizei

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  • Veröffentlicht Dezember 21, 2019
Wieder Blaulicht in Schw­erin | Sym­bol­bild

Zu ein­er fast schon film­reifen Ver­fol­gungs­jagd kam es am Don­ner­stag in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Erst nach mehreren Kilo­me­tern Fahrt – erst im Stadt­ge­bi­et, dann auf der Auto­bahn, kon­nte die Polizei den Fahrer eines BMW stop­pen und fes­t­nehmen.

38-jähriger flieht vor Verkehrskontrolle

Alles begann gegen 21.20 Uhr, als die Polizei einen 38-jähri­gen Pkw-Fahrer im Stadt­teil Mueßer Holz für eine Verkehrskon­trolle stop­pen wollte. Statt  anzuhal­ten, beschle­u­nigte der BMW in ein­er 30er-Zone auf etwa 100 km/h. Dabei gefährdete er mas­siv auch andere Verkehrsteil­nehmer. Schnell nah­men die Beamten die Ver­fol­gung auf. Die Flucht führte nun stad­tauswärts in Rich­tung Raben-Ste­in­feld. Auch dabei gefährdete der 38-jährige durch teils hals­brecherische Manöver andere Aut­o­fahrer.  Um keine zusät­zliche Gefährdung zu riskieren, hielt der Ver­fol­gungswa­gen der Polizei einen größeren Abstand.

Flucht endete an einer Fahrzeugsperre der Polzei

Der Flüch­t­ende bog auf die A14 ab. Im Bere­ich des Auto­bah­n­dreiecks Schw­erin stoppte eine Fahrzeugsperre der Polizei seine wilde Fahrt. Zuvor war er mit etwa 200 km/h durch einen Baustel­len­bere­ich gerast, in dem lediglich 60 km/h erlaubt sind. Als seine Flucht endete, ergab sich der Fahrer sofort und ohne jeden Wider­stand.

Kripo ermittelt – aktueller Haftbefehl lag auch vor

Nun stellte sich her­aus, dass der Tatverdächtige nicht im Besitz ein­er Fahrerlaub­nis ist. Desweit­eren bestand der Ver­dacht auf eine Fahrt unter Ein­fluss von Rauschmit­teln. Eine Blut­probe­nent­nahme war somit erforder­lich. Die Krim­i­nalpolizei Schw­erin leit­ete ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts der Gefährdung des Straßen­verkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaub­nis sowie des Ver­stoßes gegen das Pflichtver­sicherungs­ge­setz ein.

Auf­grund eines anderen Ver­fahrens lag zudem bere­its ein aktueller Haft­be­fehl gegen den 38-jähri­gen BMW-Fahrer vor. Im Anschluss an die krim­i­nalpolizeiliche Vernehmung über­gaben ihn die Beamten der Jus­tiz.