Schwerin: Montag öffnet das Stadthaus wieder
Ab kommenden Montag (27. April 2020) öffnet das Stadthaus Schwerin schrittweise wieder seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Voraussetzung ist dabei aber die vorherige Vereinbarung eines Termins.
Ab kommenden Montag (27. April 2020) öffnet das Stadthaus Schwerin schrittweise wieder seine Türen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Voraussetzung ist dabei aber die vorherige Vereinbarung eines Termins. „Um den Besucherverkehr im Stadthaus zu lenken, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier.
Stadthaus nur mit Termin betreten
Der Zugang in das Stadthaus erfolgt dabei ausschließlich über den Haupteingang. Die Sicherheitskräfte des Wachdienstes organisieren den Einlass. Lotsen kontrollieren die vereinbarten Gesprächstermine und weisen den Weg. Sämtliche Kundenkontakte sollen dabei weitestgehend im Erdgeschoss des Stadthauses stattfinden. Arbeitsplätze in diesen Servicebereichen sind dann zum gegenseitigen Schutz mit Plexiglaswänden ausgestatttet.
Terminreservierung online oder telefonisch
Um die erforderlichen Termine vorab buchen zu können, stehen wieder die Reservierungsmöglichkeiten auf der Internetseite der Stadt Schwerin zur Verfügung. Zusätzlich sind allerdings auch telefonische Absprachen montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag von 8 – 16 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr |
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BürgerBüro | 0385 545-1111 |
Dokumentenservice | 0385 545-1772 |
Ausländerbehörde | 0385 545-1805
Für die Ausländerbehörde müssen alle bestehenden Termine neu vereinbart werden.
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Standesamt | 0385 545-1690 |
Fachdienst Jugend | 0385 545-2000 |
Allgemeiner Sozialer Dienst – Bereitschaftsdienst | 0385 545-4444 |
Wirtschaftsförderung | 0385 545-1653 / -1658 |
Bauordnung | 0385 545-2542 |
Fachdienst Umwelt | 0385 545-2451 |
Fachdienst Ordnung | 0385 545-2451 |
Fachdienst Soziales | 0385 545-2130 |
Fachdienst Gesundheit | 0385 545-2853 |
Fachdienst Bildung und Sport | 0385 545-2010 |
Fachdienst Kulturbüro | 0385 5927-30 |
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft | 0385 545-2613 |
Fachdienst Verkehrsmanagement | 0385 545-2050 |
Eheschließungen weiterhin nur im Rathaus
Bis zum 3. Mai angemeldete Eheschließungen können zudem weiterhin nur im Alten Ratssaal des Rathauses Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten stattfinden. Die Trauungen sind dabei nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) sowie der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt kontaktiert die Brautpaare telefonisch.
Landeshauptstadt etabliert innovatives Serviceportal
Die Stadtverwaltung hat in dieser Woche das Schweriner Serviceportal in Betrieb genommen. Es ersetzt somit das bisherige Bürgerkonto. Das Serviceportal der Landeshauptstadt Schwerin ist nun konkret unter https://servicekonto.schwerin.de zu erreichen. „Wir wollen die Wiedereröffnung des Stadthauses mit einem erweiterten und komfortableren Angebot von Online-Dienstleistungen verbinden, damit möglichst viele Schwerinerinnen und Schweriner ihre Dienstleistungen kontaktlos und damit auch Corona-sicher von zu Hause erledigen können“, so Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier.
Das Schweriner Serviceportal bündelt bestehende Online-Verwaltungsprozesse und stellt dabei viele neue Verwaltungsprozesse online zur Verfügung. Es ist modular aufgebaut und selbsterklärend strukturiert. Die Entwicklung fand dabei in enger Zusammenarbeit mit dem kommunalen IT-Dienstleister KSM statt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist über das Serviceportal auch die Online-Terminvereinbarung und die bargeldlose Zahlung möglich. Bestimmte Dienstleistungen können aber nur über die Registrierung im MV-Nutzerkonto stattfinden. Unter dem Menüpunkt „Online-Dienstleistungen“ sind die thematischen Rubriken von der Beantragung der Abfallentsorgung bis hin zum Urkundenwesen aufgelistet. Insgesamt können die Schwerinerinnen und Schweriner von nun an 55 Verwaltungsdienstleistungen medienbruchfrei nutzen. Schrittweise sollen zudem weitere Verwaltungsdienstleistungen folgen.
Stadt appelliert an Eltern, Regeln des Kontaktverbots zu erklären
Speziell Jugendliche missachten nach Aussage der Stadtverwaltung derzeit die geltenden Kontaktverbote besonders oft. Der Kommunale Ordnungsdienst hat dabei bisher mehr als 100 diesbezügliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Oft gegen Jugendliche, die ihr Verhalten trotz mehrfacher Hinweise durch das Ordnungsamt nicht zu ändern bereit sind und sich weiter an beliebten Treffpunkten versammeln. „Wir möchten alle Eltern bitten, ihren Kindern die Regelungen des Kontaktverbotes deutlich zu machen und ausführlich zu erklären. Erlaubt ist, sich mit einer Freundin bzw. einem Freund zu treffen, aber nicht mit dem Freundeskreis. Auch das Feiern mit Freunden innerhalb einer Wohnung oder im Garten der Eltern ist dabei verboten“, erklärt der Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gegen Jugendliche über 14 Jahren ein Bußgeldverfahren möglich ist. Mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides bekommen auch die gesetzlichen Vertreter eine Information. Die Strafen für Verstöße gegen das Kontaktverbot beginnen bei 150 Euro.