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Schwerin: Rauschgifthändler verhaftet

Das Amtsgericht Schwerin hat am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen vier Männer zwischen 22 und 35 Jahren Haftbefehle erlassen. Grund ist der Verdacht des bandenmäßigen und bewaffneten unerlaubten

  • Veröffentlicht Dezember 17, 2019
Die Polizei Schwerin beschlagnahmte Drogen, Waffen und Bargeld. Die Verdächtigen wurden verhaftet. | Foto: Symbolbild

Das Amtsgericht Schwerin hat am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen vier Männer zwischen 22 und 35 Jahren Haftbefehle erlassen. Grund ist der Verdacht des bandenmäßigen und bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gericht ordnete zudem jeweils den Vollzug der Untersuchungshaft an.

Waffen zur Absicherung des Rauschgifthandels

Drei der Beschuldigten kommen dabei aus Schwerin, einer aus Hamburg. Sie sind nach aktuellem Ermittlungsstand dringend verdächtig, mit Rauschgift gehandelt zu haben. In acht Fällen sollen sie die Betäubungsmittel in Hamburg erworben und gewinnbringend verkauft haben. Einer der Beschuldigten sei dabei als Kurierfahrer tätig gewesen. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit davon aus, dass die drei weiteren Beschuldigten die Drogen aus einer Wohnung in Schwerin verkauften. Zur Absicherung kamen dabei verschiedene Waffen zum Einsatz. Darunter waren u.a. eine Schreckschusspistole und ein Teleskopschlagstock.

Kilogrammweise Betäubungsmittel sichergestellt

Der am vergangenen Donnerstag realisierten Festnahme ging eine Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten in Schwerin voraus. Diese führte die Inspektion Schwerin der Kriminalpolizei durch. Dabei fanden die Beamten u.a. etwa 11 kg Marihuana, etwa 2,2 kg Amphetamin, ca. 100 Gramm Kokain und etwa 900 Gramm Haschisch. Zudem konnten etwa 13.800 € Bargeld gesichert werden. Die Aussichten sind, sollte das Gericht die Schuld feststellen, nicht so „rosig“.

Die Tatbestände des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Führung von Waffen sehen Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft Schwerin weist aber auf die Unschuldsvermutung hin.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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