Schwerin: Wieder individueller heiraten
Als eine Folge der erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie waren Heiratswillige in Schwerin in den vergangenen Wochen bei der Ortswahl stark begrenzt. Während sonst verschiedene, durchaus attraktive Orte

Als eine Folge der erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie waren Heiratswillige in Schwerin in den vergangenen Wochen bei der Ortswahl stark begrenzt. Während sonst verschiedene, durchaus attraktive Orte möglich sind, war als Ort „nur noch” das Rathaus möglich. Die Trauungen konnten dabei zudem nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen stattfinden.
Trauungen auch wieder außerhalb des Rathauses möglich
Mit der nun voranschreitenden Öffnung weiter Bereiche sind auch wieder Wahloptionen des Trau-Ortes möglich, wie die Stadt Schwerin mitteilt. Ab dem 18. Mai kann daher die Zeremonie auch wieder im Gartensalon des Schleswig-Holstein-Hauses, im Schweriner Schloss und in der Schleifmühle stattfinden. Voraussetzung ist natürlich, dass sie dort bereits angemeldet war. Allerdings ist aufgrund der Raumgrößen an keinem der Orte in Schwerin die an sich mögliche Teilnehmerzahl von 25 Gästen realisierbar.
Teilnehmerzahl durchweg begrenzt
Um die Mindestabstands- und Hygiene-Vorschriften einzuhalten, musste das Standesamt die Gästezahlen für die Trauungen in Abstimmung mit den einzelnen Einrichtungen wie folgt begrenzen:
- Rathaus: 12 Gäste
- Schleswig-Holstein-Haus: 8 Gäste
- Schloss Schwerin: 8 Gäste
- Schleifmühle: 5 Gäste
Alle anwesenden Gäste müssen sich zudem in Anwesenheitslisten eintragen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Alle genannten Einschränkungen gelten vorerst bis zum 10. Juni.