Sa, 27. April 2024
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Erdkrötenwanderung:
Tempolimit auf der Rogahner Straße

Jeden Abend machen sich auf der Rogahner Straße zahlreiche Erdkröten auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Daher gilt dort für eine begrenzte Zeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern.

  • Veröffentlicht März 22, 2024
Erdkröte auf der Straße
Symbolbild: Eine Erdkröte auf der Straße

 

In den Abendstunden auf der Rogahner Straße im Bereich der Ostorfer Seen ist aktuell besondere Vorsicht geboten. Zahlreiche Erdkröten sind auf dem Weg zu ihren Laichgewässern und überqueren dabei die Straße. Um die geschützten Amphibien zu schützen und Unfälle zu vermeiden, hat die Landeshauptstadt Schwerin eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern zwischen 18 und 23 Uhr eingeführt.

Autofahrer nahmen keine Rücksicht auf Helfer

Die Stadtverwaltung appelliert an die Autofahrer, während dieser Zeit besonders aufmerksam zu sein und die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der Erdkröten, sondern auch der Sicherheit der ehrenamtlichen Helfer, die sich derzeit auf der Straße befinden, um die Tiere vor dem Überfahren zu bewahren und sicher zu ihren Laichgewässern zu bringen.

Wie die „Schweriner Volkszeitung“ (SVZ) schreibt, habe der Naturschutzbund NABU am vergangenen Freitag die Rettungsaktion für die geschützten Kröten abbrechen müssen, nachdem eine Helferin durch ein zu schnell fahrendes Auto in Gefahr geraten war. „Wir können nicht verantworten, dass Menschen bei diesen Hilfseinsätzen zu Schaden kommen“, reagierte  NABU-Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger auf den Vorfall.

Tempolimit bis Ende April

Das Tempolimit von 30 Stundenkilometern bleibt vorerst bis Ende April bestehen, da zu diesem Zeitpunkt die Laichwanderung der Erdkröten in der Regel abgeschlossen ist. Bis dahin sind die Verkehrsteilnehmer aufgerufen,  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rogahner Straße zu beachten.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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