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Waisengärten: Bau gestoppt

Zu dem umstrit­te­nen Punkt der Zuläs­sigkeit ein­er geschlosse­nen Bauweise unter Befreiung von den Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­planes hat sich das Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin in seinem Beschluss nicht geäußert. Gerügt wird stattdessen, dass

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  • Veröffentlicht Juni 21, 2018
Archiv­bild: Bauge­bi­et Waisen­gärten

Zu dem umstrit­te­nen Punkt der Zuläs­sigkeit ein­er geschlosse­nen Bauweise unter Befreiung von den Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­planes hat sich das Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin in seinem Beschluss nicht geäußert.

Gerügt wird stattdessen, dass die gewerbliche Nutzun­gen im Erdgeschoss des Neubaus in der Bau­genehmi­gung sehr unbes­timmt gefasst wurde. Um aber die vom Kläger ins Feld geführte „Beein­träch­ti­gung“ klar benen­nen und  beurteilen zu kön­nen, muss auch die Art der gewerblichen Nutzung klar sein.

Der Bauherr muss nun den Bauantrag hin­sichtlich der Nutzun­gen konkretisieren, um mit ein­er entsprechend nachgebesserten Bau­genehmi­gung das Vorhaben fort­set­zen zu kön­nen.

„Das bedeutet, dass sich der Bauherr nun für die Nutzun­gen im Erdgeschoss konkret fes­tle­gen und sagen muss, ob die Flächen beispiel­sweise als Büros, Arzt­prax­en oder für ein Café genutzt wer­den sollen“, so Baudez­er­nent Bernd Not­te­baum.

Am 4. Juli 2018 wird auf Ini­tia­tive des Vor­sitzen­den des Bauauss­chuss­es, Her­rn Klinger, ein Gespräch mit dem Bauher­rn, dem Wider­spruchs­führer und der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin stat­tfind­en, in dem das weit­ere Vorge­hen berat­en wer­den soll.

Am ver­gan­genen Mon­tag hat­te die Frak­tion der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB) mit einem Dringlichkeit­santrag ver­sucht, einen Baustopp für ein wegen der Aus­maße mas­siv unter Kri­tik ste­hen­des Gebäudes in den Waisen­gärten zu erre­ichen. CDU und lehn­ten den Antrag ab. Die LINKE enthielt sich.