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Waisengärten: Bau gestoppt

Zu dem umstrittenen Punkt der Zulässigkeit einer geschlossenen Bauweise unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hat sich das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Beschluss nicht geäußert. Gerügt wird stattdessen, dass

  • Veröffentlicht Juni 21, 2018
Archivbild: Baugebiet Waisengärten

Zu dem umstrittenen Punkt der Zulässigkeit einer geschlossenen Bauweise unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hat sich das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Beschluss nicht geäußert.

Gerügt wird stattdessen, dass die gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss des Neubaus in der Baugenehmigung sehr unbestimmt gefasst wurde. Um aber die vom Kläger ins Feld geführte „Beeinträchtigung“ klar benennen und  beurteilen zu können, muss auch die Art der gewerblichen Nutzung klar sein.

Der Bauherr muss nun den Bauantrag hinsichtlich der Nutzungen konkretisieren, um mit einer entsprechend nachgebesserten Baugenehmigung das Vorhaben fortsetzen zu können.

„Das bedeutet, dass sich der Bauherr nun für die Nutzungen im Erdgeschoss konkret festlegen und sagen muss, ob die Flächen beispielsweise als Büros, Arztpraxen oder für ein Café genutzt werden sollen“, so Baudezernent Bernd Nottebaum.

Am 4. Juli 2018 wird auf Initiative des Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Klinger, ein Gespräch mit dem Bauherrn, dem Widerspruchsführer und der Landeshauptstadt Schwerin stattfinden, in dem das weitere Vorgehen beraten werden soll.

Am vergangenen Montag hatte die Fraktion der Unabhängigen Bürger (UB) mit einem Dringlichkeitsantrag versucht, einen Baustopp für ein wegen der Ausmaße massiv unter Kritik stehendes Gebäudes in den Waisengärten zu erreichen. CDU und lehnten den Antrag ab. Die LINKE enthielt sich. 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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