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Stadtvertretung beschließt Klage:
Schwerin möchte über 800.000 Euro von Ex-Chef der WGS zurück

Die Stadt Schwerin zieht vor Gericht: Eine Schadensersatzklage gegen Ex-WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig soll über 800.000 Euro einbringen.

  • Veröffentlicht April 30, 2024
Vom ehemaligen WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig möchte die Stadt nun über 800.000 Euro zurückbekommen. Foto: Christian Möller

Im internen Teil der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung haben die Stadtvertreter, nach Informationen von SNO, beschlossen, eine Klage gegen den ehemaligen WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig einzuleiten. Die Stadt möchte einen hohen sechsstelligen Betrag vom Ex-Chef der WGS wiederhaben. Konkret soll es um über 800.000 Euro gehen.

2022 wurde Thomas Köchig quasi über Nacht als Geschäftsführer der städtischen Wohnungsgesellschaft entlassen. Ihm wurden damals Unregelmäßigkeiten in seiner Amtsführung vorgeworfen. Vor allem schwere Verstöße gegen das Vergaberecht standen damals im Raum. 

Schon im März hatte die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) in  einem internen Schreiben, das der Redaktion vorliegt, der Stadtvertretung vorgeschlagen, eine Schadensersatzklage gegen Köchig zu erheben. 

Entscheidungen ohne rechtliche Grundlage

Die Vorwürfe in dem Schreiben sind brisant. Der Bericht führt detailliert die angeblichen Verfehlungen auf, die während der Amtszeit von Thomas Köchig als Geschäftsführer der WGS vorgekommen sein sollen. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Schätzung des potenziellen Schadens.

Im Schreiben mit dem Titel „Information zum Klageverfahren gegen Thomas Köchig“ werden vier Punkte aufgeführt. Der Hauptvorwurf bezieht sich auf eine Entscheidung, die der ehemalige Geschäftsführer laut einer Bremer Anwaltskanzlei „ohne rechtliche Grundlage“ getroffen haben soll. Konkret geht es um eine Honoraranpassung bei einem Schweriner Bauunternehmen, bei der der Betrag um 18,5 Prozent angepasst wurde. Der potenzielle Schaden wird auf 731.500 Euro geschätzt, wobei die genaue Summe laut der Kanzlei erst nach Abschluss der Rechnungsprüfung feststehen wird.

Ein weiterer strittiger Punkt ist außerdem eine frühzeitige Kündigung, die Köchig einer Dachbaufirma aus dem Schweriner Umland im Rahmen des Bauvorhabens „Modernisierung der Möwenburgstraße“ ausgesprochen haben soll. 

Die Firma forderte daraufhin Schadensersatz in Höhe von 89.000 Euro, wie aus dem Prüfbericht hervorgeht. Weiter wird der finanzielle Schaden durch gekürzte Fördermittel thematisiert. Das Landesförderinstitut M-V reduzierte zugesagte Darlehen aufgrund von Vergabeverstößen bei der Modernisierung der „Edgar-Bennert-Straße 12-22“. Dadurch entstand dem städtischen Wohnungsunternehmen ein Schaden von 111.600 Euro, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Zudem werden die Kosten für die interne Prüfung durch das Anwaltsbüro aufgeführt, die dem früheren WGS-Chef in Rechnung gestellt werden könnten. Die Summe beläuft sich auf 29.800 Euro.

Köchig klagt auf Wiedereinstellung

Insgesamt könnte die Stadt, laut dem Bericht, einen Betrag von etwa 960.000 Euro von Köchig einfordern. Köchig hat sich bisher nur einmal zu den Vorwürfen geäußert. In einem Statement kurz nach seiner fristlosen Kündigung betonte er, dass er davon überzeugt sei, richtig gehandelt zu haben.

Nach Informationen von SNO klagt der ehemalige Geschäftsführer der WGS im Moment auch gegen die Stadt auf Wiedereinstellung. Die Stadt musste die Kündigung von Thomas Köchig damals offenbar mehrmals aussprechen, damit die Kündigung rechtskräftig ist. In der Stadt befürchtet man nun aber trotzdem, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklären könnte. Der Stadt können schnell Kosten zwischen 300.000 und 400.000 Euro entstehen.Dagegen möchte man sich nun auch mit der Schadensersatzklage rüsten. Die Kosten, so die Hoffnung, könnten dann mit dem Schaden aus der Schadensersatzklage gegen Köchig verrechnet werden.

Entlassung des Aufsichtsrates gefordert

Der Einzelstadtvertreter Wilhelm Hoog von der Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) forderte gestern die Auflösung des Aufsichtsrats der WGS. Dieser sei zwar nicht in die “fragwürdigen Handlungen” des Ex-Chefs der WGS beteiligt gewesen. Er habe aber seine Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt, so der Vorwurf. “Das Versäumnis, diese Pflichten zu erfüllen, hat möglicherweise dazu beigetragen, dass schwerwiegende finanzielle Schäden für die WGS entstanden sind”, so heißt es im Antrag weiter. Dieser Antrag wurde mit einer Stimme für den Antrag mit der Mehrheit der Stadtvertreter abgelehnt.

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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