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Stadtvertretung beschließt Klage:
Schwerin möchte über 800.000 Euro von Ex-Chef der WGS zurück

Die Stadt Schwerin zieht vor Gericht: Eine Schadensersatzklage gegen Ex-WGS-Geschäftsführer Thomas Köchig soll über 800.000 Euro einbringen.

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  • Veröffentlicht April 30, 2024
Vom ehe­ma­li­gen WGS-Geschäfts­führer Thomas Köchig möchte die Stadt nun über 800.000 Euro zurück­bekom­men. Foto: Chris­t­ian Möller

Im inter­nen Teil der gestri­gen Sitzung der Stadtvertre­tung haben die Stadtvertreter, nach Infor­ma­tio­nen von SNO, beschlossen, eine Klage gegen den ehe­ma­li­gen WGS-Geschäfts­führer Thomas Köchig einzuleit­en. Die Stadt möchte einen hohen sechsstel­li­gen Betrag vom Ex-Chef der WGS wieder­haben. Konkret soll es um über 800.000 Euro gehen.

2022 wurde Thomas Köchig qua­si über Nacht als Geschäfts­führer der städtis­chen Woh­nungs­ge­sellschaft ent­lassen. Ihm wur­den damals Unregelmäßigkeit­en in sein­er Amts­führung vorge­wor­fen. Vor allem schwere Ver­stöße gegen das Ver­gaberecht standen damals im Raum. 

Schon im März hat­te die Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS) in  einem inter­nen Schreiben, das der Redak­tion vor­liegt, der Stadtvertre­tung vorgeschla­gen, eine Schadenser­satzk­lage gegen Köchig zu erheben. 

Entscheidungen ohne rechtliche Grundlage

Die Vor­würfe in dem Schreiben sind brisant. Der Bericht führt detail­liert die ange­blichen Ver­fehlun­gen auf, die während der Amt­szeit von Thomas Köchig als Geschäfts­führer der WGS vorgekom­men sein sollen. Darüber hin­aus enthält das Doku­ment eine Schätzung des poten­ziellen Schadens.

Im Schreiben mit dem Titel „Infor­ma­tion zum Klagev­er­fahren gegen Thomas Köchig” wer­den vier Punk­te aufge­führt. Der Hauptvor­wurf bezieht sich auf eine Entschei­dung, die der ehe­ma­lige Geschäfts­führer laut ein­er Bre­mer Anwalt­skan­zlei „ohne rechtliche Grund­lage” getrof­fen haben soll. Konkret geht es um eine Hon­o­raran­pas­sung bei einem Schw­er­iner Bau­un­ternehmen, bei der der Betrag um 18,5 Prozent angepasst wurde. Der poten­zielle Schaden wird auf 731.500 Euro geschätzt, wobei die genaue Summe laut der Kan­zlei erst nach Abschluss der Rech­nung­sprü­fung fest­ste­hen wird.

Ein weit­er­er strit­tiger Punkt ist außer­dem eine frühzeit­ige Kündi­gung, die Köchig ein­er Dachbau­fir­ma aus dem Schw­er­iner Umland im Rah­men des Bau­vorhabens „Mod­ernisierung der Möwen­burgstraße” aus­ge­sprochen haben soll. 

Die Fir­ma forderte daraufhin Schadenser­satz in Höhe von 89.000 Euro, wie aus dem Prüf­bericht her­vorge­ht. Weit­er wird der finanzielle Schaden durch gekürzte För­der­mit­tel the­ma­tisiert. Das Lan­des­förderin­sti­tut M‑V reduzierte zuge­sagte Dar­lehen auf­grund von Ver­gabev­er­stößen bei der Mod­ernisierung der „Edgar-Ben­nert-Straße 12–22”. Dadurch ent­stand dem städtis­chen Woh­nung­sun­ternehmen ein Schaden von 111.600 Euro, wie aus dem Bericht her­vorge­ht.

Zudem wer­den die Kosten für die interne Prü­fung durch das Anwalts­büro aufge­führt, die dem früheren WGS-Chef in Rech­nung gestellt wer­den kön­nten. Die Summe beläuft sich auf 29.800 Euro.

Köchig klagt auf Wiedereinstellung

Ins­ge­samt kön­nte die Stadt, laut dem Bericht, einen Betrag von etwa 960.000 Euro von Köchig ein­fordern. Köchig hat sich bish­er nur ein­mal zu den Vor­wür­fen geäußert. In einem State­ment kurz nach sein­er frist­losen Kündi­gung betonte er, dass er davon überzeugt sei, richtig gehan­delt zu haben.

Nach Infor­ma­tio­nen von SNO klagt der ehe­ma­lige Geschäfts­führer der WGS im Moment auch gegen die Stadt auf Wiedere­in­stel­lung. Die Stadt musste die Kündi­gung von Thomas Köchig damals offen­bar mehrmals aussprechen, damit die Kündi­gung recht­skräftig ist. In der Stadt befürchtet man nun aber trotz­dem, dass das Arbeits­gericht die Kündi­gung für unwirk­sam erk­lären kön­nte. Der Stadt kön­nen schnell Kosten zwis­chen 300.000 und 400.000 Euro entstehen.Dagegen möchte man sich nun auch mit der Schadenser­satzk­lage rüsten. Die Kosten, so die Hoff­nung, kön­nten dann mit dem Schaden aus der Schadenser­satzk­lage gegen Köchig ver­rech­net wer­den.

Entlassung des Aufsichtsrates gefordert

Der Einzel­stadtvertreter Wil­helm Hoog von der Aktion Stadt- und Kul­turschutz (ASK) forderte gestern die Auflö­sung des Auf­sicht­srats der WGS. Dieser sei zwar nicht in die “frag­würdi­gen Hand­lun­gen” des Ex-Chefs der WGS beteiligt gewe­sen. Er habe aber seine Kon­troll- und Überwachungspflicht­en ver­let­zt, so der Vor­wurf. “Das Ver­säum­nis, diese Pflicht­en zu erfüllen, hat möglicher­weise dazu beige­tra­gen, dass schw­er­wiegende finanzielle Schä­den für die WGS ent­standen sind”, so heißt es im Antrag weit­er. Dieser Antrag wurde mit ein­er Stimme für den Antrag mit der Mehrheit der Stadtvertreter abgelehnt.

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