Schwerin: Wiese am Ziegelsee teilweise gesperrt
Schließungen und Sperrungen sind in Zeiten des Corona-Virus leider auch in Schwerin eine alltägliche Situation. Aber nicht in jedem Fall muss das Virus für entsprechende Maßnahmen verantwortlich sein. So nun
Schließungen und Sperrungen sind in Zeiten des Corona-Virus leider auch in Schwerin eine alltägliche Situation. Aber nicht in jedem Fall muss das Virus für entsprechende Maßnahmen verantwortlich sein. So nun auch am Ziegelaußensee. Dort kommt es zur teilweisen Sperrung einer Wiese.
Wiese zum Schutz von Graugänsen gesperrt
Zum Schutz der Graugänse und ihrer Jungtiere kommt es vom 1. April bis 30. Juni zu einer entsprechenden Maßnahme. Hintergrund ist die dann stattfindende Brutzeit der Tiere, die zu den Bodenbrütern zählen. Sie bevorzugen dabei für den Bau ihrer Nester vor allem größere und vom Seeufer aus flach zugängliche Grünlandwiesen.
Mit der Sperrung ist aber auch ein zusätzlicher Schutz des Röhrichts verbunden. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, da in den letzten Jahren ein störungsbedingtes Ausweichen der Graugänse vom Grünland auf das neu austreibende Schilf erfolgte. Dies hat unter anderem zu erheblichen Verbissschäden durch Graugänse geführt. Das Verbot des Betretens der gesperrten Bereiche soll somit den Graugänsen ein wieder störungsfreies Brüten auf dem Landbereich ermöglichen.
Nach Abwägung nur Sperrung einer Teilfläche
Der neu fertiggestellte Radweg, der hergerichtete Park- und Rastplatz für Erholungssuchende an der Wickendorfer Straße sowie die erhöhten Nutzung durch Spaziergänger hat dazu geführt, dass keine komplette Sperrung des Bereichs erfolgt. Stattdessen ist nun das Betreten von etwa Zweidrittel der Fläche nicht möglich.
Die bei Bootsfahrern beliebte erste Bucht bleibt jederzeit erreichbar. Hier und auch weiter südlich davon befinden sich zudem zwei Badestellen. Der Radweg, der Park- und Rastplatz und auch der „Blick über den See“ stehen nach wie vor uneingeschränkt zur Verfügung. Die nunmehr ausgewiesenen zeitlichen Beschränkungen plant man über die nächsten 5 Jahre einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Ein Monitoring soll zeigen, ob eine darüber hinausgehende Aufrechterhaltung dieses Verbotes sinnvoll ist. Möglich ist im Ergebnis auch eine Änderung oder gar gänzliche Streichung dieses Verbotes. Ab 1. April 2020 wird der kommunale Ordnungsdienst mit Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde Kontrollen in diesem Bereich durchführen.