IHK zu Schwerin: 3G-Kontrolle für Unternehmen nicht zumutbar
Das am vergangenen Donnerstag im Deutschen Bundestag sowie am Freitag im Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz stellt die Corona-Maßnahmen aus Sicht der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) auf eine neue rechtliche
Das am vergangenen Donnerstag im Deutschen Bundestag sowie am Freitag im Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz stellt die Corona-Maßnahmen aus Sicht der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) auf eine neue rechtliche Grundlage. Die Kammer sieht hier noch Nachbesserungsbedarf. „Die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes verkennen beim Thema 3G-Regelung am Arbeitsplatz die Probleme in der unternehmerischen Praxis“, fasst Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin, die Stimmung in den Unternehmen zusammen.
Diese hätten bereits in den langen Monaten der Corona-Pandemie bei Hygienekonzepten, Lockdown und Homeoffice Verantwortung übernommen. Und sie übernähmen auch jetzt Verantwortung. So werben sie beispielsweise für die Corona-Schutzimpfung und stellten auch über Betriebsärzte Impfangebote bereit. Zwar sei es zu begrüßen, dass ein allgemeiner Shutdown und Schulschließungen in diesem Winter vermieden werden solle. Allerdings führe die 3G-Regelung am Arbeitsplatz zu erheblichen zusätzlichen Belastungen bei den Unternehmen, die jetzt schon mit einer dünnen Personaldecke arbeiten müssten.
„Es ist nicht zumutbar, dass die Unternehmen künftig jeden Morgen alle Beschäftigten kontrollieren und bei Nichterbringung des 3G-Nachweises das verbliebene Personal nach Hause schicken. Das führt absehbar in die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit“, so Belke weiter. Zudem werfe die Regelung zahlreiche arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf, die nicht geklärt seien. „Statt praxisferner Regelungen braucht die Wirtschaft jetzt praktische Unterstützung, um durch den Winter zu kommen“, so Belke abschließend.