Zu zweit auf einem E-Roller – und das noch alkoholisiert
Gleich zwei Personen waren am vergangenen Donnerstagabend in der Schweriner Innenstadt auf einem E-Roller unterwegs. Das missfiel der Besatzung eines Streifenwagens. Sie stoppten die Fahrt und kontrollierten die Nutzer.
E-Roller haben längst auch die Landeshauptstadt Schwerin erreicht. Im vergangenen Jahr führte der „neue“ Trend sogar zu einer sich zuspitzenden Situation zwischen dem Anbieter von Miet-Rollern und der Landeshauptstadt. Damals hatte der private Anbieter praktisch über Nacht im Stadtgebiet die Gefährte aufgestellt. Und munter fuhren viele Schwerinerinnen und Schweriner schon am nächsten Tag drauflos. Die neue Entwicklung wenig amüsiert hingegen nahm die Verwaltung zur Kenntnis. Sie ging direkt gegen den Anbieter vor. Letztlich einigten sich beide Seiten. Und anders als in größeren und großen Städten scheint der anfängliche Hype in Schwerin auch zurückgegangen. Zumindest während der zuletzt wettertechnisch weniger ansprechenden Wochen und Monate.
Mit 1,29 Promille auf E-Roller unterwegs
Neben den Mietgeräten gibt es inzwischen aber auch zahlreiche der E-Roller im Privateigentum. Ganz verschwunden ist der Trend also nicht. Immer wieder sieht man Menschen verschiedenen Alters auf den Geräten durch die Gegend sausen. Und nicht selten halten sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht an die geltenden Vorschriften. eine davon: Man darf so einen E-Roller nur allein nutzen. Einer Funkstreifenbesatzung des Polizeihauptreviers Schwerin fiel nun am vergangenen Donnerstag gegen 21.20 Uhr in der Mecklenburgstraße ein Verstoß gegen eben diese Regel auf. Widerrechtlich nutzten zwei Personen gemeinsam einen Roller. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 35-jährige Fahrer alkoholisiert war. Er wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,29 Promille auf, so dass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und Strafanzeige erstattet wurde. Sein 31-jähriger Mitfahrer musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.