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Auch 2022 zusätzliche Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Elternteile

Immer deutlicher scheint sich abzuzeichnen, dass gerade auch in Norddeutschland die Omikron-Variante des Corona-Virus zumindest schon recht aktiv ist. Einer Meldung des Norddeutschen Rundfunks zufolge könnte beispielsweise in Niedersachsen schon

  • Veröffentlicht Januar 6, 2022
Müssen Kinder coronabedingt zu Hause bleiben, stellt sich auch für Familien in Schwerin schnell die Betreuungsfrage. | Foto: privat

Immer deutlicher scheint sich abzuzeichnen, dass gerade auch in Norddeutschland die Omikron-Variante des Corona-Virus zumindest schon recht aktiv ist. Einer Meldung des Norddeutschen Rundfunks zufolge könnte beispielsweise in Niedersachsen schon in dieser Woche jeder Corona-Fall auf die neue Mutation zurückzuführen sein. Auch in Hamburg soll sich Omikron bereits zur dominanten Variante entwickelt haben. Da auch andere Bundesländer einen deutlichen Anstieg der Fälle melden – Berlin steht nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) ebenfalls kurz vor der 50 Prozent-Marke scheint klar: Die Omikron-Welle rollt bereits quer durch die Bundesrepublik.

Vor diesem Hintergrund müssen sich auch Familien in Schwerin auf zunehmende Quarantäne-Situationen gerade auch an Schulen und in Kitas einstellen. Dann gilt es, Lösungen zur Betreuung der Jüngsten zu finden. Eine Herausforderung, mit der sich speziell berufstätige Eltern schon seit Beginn der Pandemie konfrontiert sehen. Im vergangenen Jahr machte es eine zeitlich befristete Änderung der Rechtslage gesetzlich Krankenversicherten möglich, durch zusätzliche Kinderkrankentage zumindest ein wenig Erleichterung zu bekommen. Tage also, an denen Erziehende eigentlich aufgrund einer Erkrankung ihrer Kinder mit voller Lohnfortzahlung ihrem Arbeitsplatz fern bleiben dürfen. Diese Regelung gilt nun auch bis zum Frühjahr 2022. Darauf weist Stefanie Drese, Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, in Schwerin hin. Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

 

Sonderregelung gilt vorerst bis 19. März 2021

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten. „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“ Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese in Schwerin.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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