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Beratungsangebot:
Nachbarschaftsstreit oder Lärmbelästigung? Schiedsstelle bietet Hilfe

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Konflikte schnell und kostengünstig beizulegen. Am 16. November 2023 steht die nächste Beratungssitzung im Stadthaus an.

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  • Veröffentlicht November 15, 2023

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Konflikte schnell und kostengünstig beizulegen. Am 16. November 2023 steht die nächste Beratungssitzung im Stadthaus an.

 

Stadthaus in Schwerin
Im Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin| Foto: Stefan Rochow

 

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin ist eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die in Streitigkeiten verwickelt sind, sei es untereinander oder mit Unternehmen, Vereinen oder anderen Institutionen. Diese Schiedsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zu schlichten, Vergleiche zu ermöglichen und somit den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Die Schiedsstelle in Schwerin, die ihren Sitz im Stadthaus hat, bietet ihre Dienste in einer breiten Palette von Angelegenheiten an. Dazu gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Ärger aufgrund mangelhafter Reparaturen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, sowie Fälle von Beleidigung oder Verleumdung. Auch leichtere Fälle von Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gehören zu den Angelegenheiten, in denen die Schiedsstelle vermitteln kann.

Die Sprechstunde der Schiedsstelle in Schwerin findet regelmäßig jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2 – 6, Raum 4057, von 17 bis 18 Uhr statt. Das nächste Beratungsangebot steht bereits vor der Tür und wird am 16. November 2023 angeboten. Zusätzlich zu den regulären Sprechstunden ist die Schiedsstelle auch bereit, am Wochenende oder nach Feierabend Verhandlungen durchzuführen, wenn dies erforderlich ist.

Die Schiedsstelle besteht aus ehrenamtlichen Schiedspersonen, die speziell geschult sind und eine neutrale Position einnehmen. Ihr Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, Konflikte ohne den Einsatz teurer Gerichtsverfahren schnell und kostengünstig beizulegen. In vielen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schiedspersonen nicht in allen Fällen schlichten können, insbesondere nicht in Unterhaltsforderungen, arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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