Fr, 26. April 2024
Close

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Yamen A.

Gegen den 20-jährigen Yamen A. hat die Bundesanwaltschaft nun Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Dem jungen Mann aus Syrien wird vorgeworfen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit

  • Veröffentlicht März 15, 2018
Symbolbild: Tim Reckmann / pixelio.de

Gegen den 20-jährigen Yamen A. hat die Bundesanwaltschaft nun Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. Dem jungen Mann aus Syrien wird vorgeworfen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits mit dessen Vorbereitung begonnen zu haben. Nach den Vorstellungen des Angeschuldigten wollte er mit seinem Anschlag mindestens 200 Menschen töten und damit an die bisherigen dem „Islamischen Staat“ zuzurechnenden Anschläge in Europa anknüpfen. Es kam ihm dabei darauf an, in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung zu schüren. Es handelt sich daher nach Ansicht der Bundesanwaltschaft um eine „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“.

 

Material für Bombenbau aus dem Internet

 

Yamen A. beschäftigte sich seit Sommer 2017 mit jihadistischem Gedankengut und befürwortete die Ideologie des „Islamischen Staates“. Vor diesem Hintergrund fasste er spätestens im Juli 2017 den Entschluss, in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden. Dadurch wollte er eine möglichst große Anzahl von Personen, mindestens 200, töten und eine Vielzahl weiterer Personen verletzen. An welchem konkreten Ort und zu welchem Zeitpunkt der Angeschuldigte den Anschlag begehen wollte, ist unklar. 

Zur Umsetzung seines Vorhabens verschaffte er sich über das Internet die notwendigen Kenntnisse zum Bau einer Sprengvorrichtung. Hierzu gehörten vor allem Anleitungen für die Konstruktion eines Zünders, einer Fernauslösung sowie die Synthese des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) aus Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure und Aceton. Bereits Ende Juli 2017 begann der Angeschuldigte damit, die entsprechend den Anleitungen benötigten Komponenten und Chemikalien für den Bau der Sprengvorrichtung zu beschaffen. Nahezu sämtliche für die Herstellung der Sprengvorrichtung erworbenen Komponenten und Chemikalien konnten bei dem Angeschuldigten aufgefunden werden.

 

Seit Ende Oktober in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft leitete am 21. Oktober 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten ein. Ausgangspunkt hierfür waren Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf deren Grundlage das Bundeskriminalamt den Angeschuldigten identifizieren konnte. Er wurde am 31. Oktober 2017 in Schwerin vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem in Untersuchungshaft. 

Nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft wurde die Anklage am 5. März vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg eingereicht.

 

 

Written By
Henning Kobs

Journalist. Wohnt in Braunschweig. Schreibt seit der Gründung im Jahr 2013 als freier Mitarbeiter gelegentlich für unsere digitale Tageszeitung. Er arbeitet vor allem im Back-Office der Redaktion.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert