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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Yamen A.

Gegen den 20-jähri­gen Yamen A. hat die Bun­de­san­waltschaft nun Anklage wegen Vor­bere­itung ein­er schw­eren staats­ge­fährden­den Gewalt­tat erhoben. Dem jun­gen Mann aus Syrien wird vorge­wor­fen, in Deutsch­land einen islamistisch motivierten Anschlag mit

  • Veröffentlicht März 15, 2018
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Sym­bol­bild: Tim Reck­mann / pixelio.de

Gegen den 20-jähri­gen Yamen A. hat die Bun­de­san­waltschaft nun Anklage wegen Vor­bere­itung ein­er schw­eren staats­ge­fährden­den Gewalt­tat erhoben. Dem jun­gen Mann aus Syrien wird vorge­wor­fen, in Deutsch­land einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochex­plo­sivem Sprengstoff geplant und bere­its mit dessen Vor­bere­itung begonnen zu haben. Nach den Vorstel­lun­gen des Angeschuldigten wollte er mit seinem Anschlag min­destens 200 Men­schen töten und damit an die bish­eri­gen dem „Islamis­chen Staat“ zuzurech­nen­den Anschläge in Europa anknüpfen. Es kam ihm dabei darauf an, in der Bevölkerung der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ein Kli­ma der Angst und der Verun­sicherung zu schüren. Es han­delt sich daher nach Ansicht der Bun­de­san­waltschaft um eine „staatss­chutzspez­i­fis­che Tat von beson­der­er Bedeu­tung”.

 

Material für Bombenbau aus dem Internet

 

Yamen A. beschäftigte sich seit Som­mer 2017 mit jihadis­tis­chem Gedankengut und befür­wortete die Ide­olo­gie des „Islamis­chen Staates“. Vor diesem Hin­ter­grund fasste er spätestens im Juli 2017 den Entschluss, in Deutsch­land inmit­ten ein­er größeren Men­schenansamm­lung einen Sprengsatz zu zün­den. Dadurch wollte er eine möglichst große Anzahl von Per­so­n­en, min­destens 200, töten und eine Vielzahl weit­er­er Per­so­n­en ver­let­zen. An welchem konkreten Ort und zu welchem Zeit­punkt der Angeschuldigte den Anschlag bege­hen wollte, ist unklar. 

Zur Umset­zung seines Vorhabens ver­schaffte er sich über das Inter­net die notwendi­gen Ken­nt­nisse zum Bau ein­er Sprengvor­rich­tung. Hierzu gehörten vor allem Anleitun­gen für die Kon­struk­tion eines Zün­ders, ein­er Fer­naus­lö­sung sowie die Syn­these des Sprengstoffes Tri­ace­ton­triper­ox­id (TATP) aus Wasser­stoff­per­ox­id, Schwe­fel­säure und Ace­ton. Bere­its Ende Juli 2017 begann der Angeschuldigte damit, die entsprechend den Anleitun­gen benötigten Kom­po­nen­ten und Chemikalien für den Bau der Sprengvor­rich­tung zu beschaf­fen. Nahezu sämtliche für die Her­stel­lung der Sprengvor­rich­tung erwor­be­nen Kom­po­nen­ten und Chemikalien kon­nten bei dem Angeschuldigten aufge­fun­den wer­den.

 

Seit Ende Oktober in Untersuchungshaft

Die Bun­de­san­waltschaft leit­ete am 21. Okto­ber 2017 ein Ermit­tlungsver­fahren gegen den Angeschuldigten ein. Aus­gangspunkt hier­für waren Erken­nt­nisse des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, auf deren Grund­lage das Bun­deskrim­i­nalamt den Angeschuldigten iden­ti­fizieren kon­nte. Er wurde am 31. Okto­ber 2017 in Schw­erin vor­läu­fig festgenom­men und befind­et sich seit dem in Unter­suchung­shaft. 

Nach Mit­teilung der Bun­de­san­waltschaft wurde die Anklage am 5. März vor dem Staatss­chutzse­n­at des Hanseatis­chen Ober­lan­des­gerichts in Ham­burg ein­gere­icht.

 

 

  • Henning Kobs

    Jour­nal­ist. Wohnt in Braun­schweig. Schreibt seit der Grün­dung im Jahr 2013 als freier Mitar­beit­er gele­gentlich für unsere dig­i­tale Tageszeitung. Er arbeit­et vor allem im Back-Office der Redak­tion.

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