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Cannabis-Plantage im Gewerbegebiet: Sechs Personen festgenommen

(pm/red) Eine Geschäftsidee, die sie besser nicht in die Tat umgesetzt hätten, hatten fünf vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 40 Jahren sowie ein 40-jähriger Mann aus Schwerin gefasst.

  • Veröffentlicht Februar 16, 2015
(c) Henning Hraban Ramm/pixelio.de
(c) Henning Hraban Ramm/pixelio.de

(pm/red) Eine Geschäftsidee, die sie besser nicht in die Tat umgesetzt hätten, hatten fünf vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 19 bis 40 Jahren sowie ein 40-jähriger Mann aus Schwerin gefasst.

Wie die Kriminalpolizei auf Grund eines Hinweises aus der Bevölkerung erfuhr, hatten die Möchtegern-„Jungunternehmer“ im Untergeschoss eines Gebäudekomplexes in einem Gewerbegebiet in Schwerin eine höchst professionell aufgezogene „Indoorplantage“ errichtet, auf der nicht weniger als 2200 Cannabispflanzen gezogen werden sollten. Der Straßenverkaufspreis des Krauts, das in Ländern wie Uruguay und Marokko zum Teil für den medizinischen Gebrauch freigegeben ist, in Deutschland jedoch ein Betäubungsmittel darstellt, dessen private Zucht zu gewerblichen Zwecken gesetzlich untersagt ist, hätte etwa 500 000 Euro betragen.

Als sich die Polizei auf einen Hinweis aus der Bevölkerung hin dazu entschloss, nach dem Rechten zu sehen, befanden sich die Pflanzen in beinahe bereits erntereifem Zustand.

Anbau von Cannabis in nicht geringer Menge

In den Räumlichkeiten trafen die Beamten zudem fünf vietnamesische Staatsangehörige an, die offensichtlich für die Pflege der Pflanzen zuständig waren.

Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am 14.02.2015 Haftbefehle gegen die fünf Personen gegen den 40jährigen Mann Eigentümer des Grundstücks wegen des dringenden Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen.

Der Haftbefehl gegen diesen Beschuldigten wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die übrigen Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Der Tatbestand des bandenmäßigen Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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