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Daten von Vermittlungsportalen führen zu Nacherhebungen der Übernachtungssteuer

Die Stadt Schwerin hat im Zuge einer Überprüfung von Übernachtungsdaten auf Vermittlungsportalen zahlreiche Versäumnisse bei der Zahlung der Übernachtungssteuer festgestellt.

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  • Veröffentlicht März 4, 2024

Die Stadt Schwerin hat im Zuge einer Überprüfung von Übernachtungsdaten auf Vermittlungsportalen zahlreiche Versäumnisse bei der Zahlung der Übernachtungssteuer festgestellt.

 

Datenanalyse von Vermittlungsportalen führt zu Nacherhebungen. Finanzdezernent erwartet zusätzliche Einnahmen.
Datenanalyse von Vermittlungsportalen führt zu Nacherhebungen. Finanzdezernent erwartet zusätzliche Einnahmen. | Foto: privat / davidlee

 

Die Erhebung dieser Steuer basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration, bei dem Hoteliers und gewerbliche Gastgeber fünf Prozent des Übernachtungspreises bei privaten Übernachtungen an die Stadtkasse abführen müssen.

Obwohl die Mehrheit der Anbieter ihre Erklärungen pünktlich einreicht, gibt es laut Finanzdezernent Silvio Horn Schlupflöcher im unbürokratischen Verfahren. Um die Steuergerechtigkeit zu wahren, hat die Landeshauptstadt Schwerin im vergangenen Sommer Vermittlungsportale gebeten, Daten zu Übernachtungen der Vorjahre bereitzustellen. Nach Auswertung der gelieferten Daten wurde festgestellt, dass einige Anbieter ihrer Pflicht zur Steuererklärung nicht nachgekommen sind.

Infolgedessen wurden bereits 149 Personen aufgrund dieser Feststellungen erstmals zur Erklärung von Übernachtungssteuern aufgefordert. Einige Anbieter reagierten bereits mit Steuernachmeldungen für die Vergangenheit. Finanzdezernent Horn erwartet durch diese Nachzahlungen zusätzliche Einnahmen in mittlerer fünfstelliger Höhe.

Im vergangenen Jahr wurden in der Landeshauptstadt 134 gewerbliche Anbieter zur Übernachtungssteuer veranlagt, die insgesamt knapp 536.000 Euro an die Stadt abführten. Die fünf Prozent Steuer werden von Übernachtungsgästen zusätzlich zum Übernachtungspreis entrichtet. Die Stadt betont, dass alle Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt im Stadtgebiet verpflichtet sind, die Übernachtungssteuer zu erklären und an die Stadt abzuführen. Eine Ausnahme besteht bisher nur für beruflich bedingte Übernachtungen, deren Abschaffung die Verwaltung anstrebt. Ein diesbezüglicher Beschluss der Stadtpolitik steht noch aus.

Finanzdezernent Silvio Horn kündigte weitere Auswertungen von Daten einschlägiger Vermittlungsportale an. Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende Steueranmeldungen jederzeit nachgeholt werden können, und der entsprechende Anmeldevordruck ist online unter www.schwerin.de verfügbar.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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