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Deutliche Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten an den Helios Kliniken Schwerin

Die Helios Kliniken Schwerin passen in diesen Tagen erneut ihre Regelungen für Besucherinnen und Besucher an. Ziel ist, so ein Sprecher des Klinikums, der bestmögliche Schutz von Mitarbeitern und Patienten

  • Veröffentlicht Januar 7, 2022
Die HELIOS Kliniken Schwerin. | Foto: Helios

Die Helios Kliniken Schwerin passen in diesen Tagen erneut ihre Regelungen für Besucherinnen und Besucher an. Ziel ist, so ein Sprecher des Klinikums, der bestmögliche Schutz von Mitarbeitern und Patienten vor einer Infektion mit der Omikron-Variante.

Die ab heute (7. Januar 2022) geltenden Vorgaben betreffen dabei vor allem die Anzahl an Besuchern. Von heute an dürfen Patienten am Tag jeweils nur noch Besuch von einer Person erhalten. Zudem sind Kinder unter 12 Jahren nicht mehr als Besucher im Haus gestattet. Das gilt ausdrücklich auch für Geschwisterkinder auf der Geburtsstation. Ein generelles Besuchsverbot gilt zudem auf Stationen, auf denen Patienten positiv getestet wurden. Dieses gilt so lange, bis auch der gleichzeitige  Aufnahmestopp für diese Station wieder aufgehoben ist.

„Wir möchten uns damit auch auf die anstehenden Wochen mit der neuen Omikron-Variante vorbereiten. Je weniger Menschen das Krankenhaus betreten, umso besser können wir das umsetzen. Wir haben aber Verständnis dafür, dass Besuche wichtig für die
Genesung sein können und es eine schwierige Zeit für Patienten und Angehörige ist. Deshalb haben wir uns zunächst gegen ein allgemeines Besuchsverbot entschieden“, so Pflegedirektor Robert Green. Grundsätzlich appelliert Green an die Bevölkerung, Besuche so weit wie möglich einzuschränken.

 

Auch Patienten in den Möglichkeiten teilweise eingeschränkt

Wie uns ein Kliniksprecher zudem auf Anfrage bestätigte, sind auch die Patienten selbst von aktuellen Einschränkungen betroffen. So sind – vor allem bei längeren Aufenthalten – in der Regel auch Stadtausgänge oder sogar Übernachtungen im heimischen Umfeld durchaus gängig. Vorausgesetzt, die entsprechende Zustimmung seitens der behandelnden Ärzte liegt vor. Dies ist speziell im Bereich der Flemming-Klinik, wo häufig auch mehrwöchige Aufenthalte erforderlich sind, eine gängige Praxis. Diese Option besteht derzeit in Ausnahmefällen weiter, was eine Reduzierung der sonst gängigen Möglichkeiten zur Folge hat. Bei Rückkehr gelten dann die entsprechenden Hygiene- und Testvorschriften.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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