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Ein Leserbeitrag zum Radentscheid Schwerin

Nun ist es also klar: Deutlich über 6.000 Unterschriften hat der Radentscheid Schwerin gesammelt. Ein „Statement“ und Votum, über das die Kommunalpolitik in Schwerin nicht hinwegkommt. Auf der nächsten Sitzung

  • Veröffentlicht April 14, 2021
Auch das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern ist nicht immer leicht. Nicht nur in Schwerin. | Foto: privat

Nun ist es also klar: Deutlich über 6.000 Unterschriften hat der Radentscheid Schwerin gesammelt. Ein „Statement“ und Votum, über das die Kommunalpolitik in Schwerin nicht hinwegkommt. Auf der nächsten Sitzung der Stadtvertretung steht die Thematik nun auf der Tagesordnung. Ein Thema, das die Menschen beschäftigt. Das zeigen die Zugriffszahlen auf Artikel rund um den Radentscheid, aber auch manch Nachfragen und Stellungnahmen von Leserinnen und Lesern von schwerin-lokal. Eine sehr ausführliche Betrachtung der Thematik sandte uns Dr. Gert Ullrich, dessen Beitrag wir heute hier veröffentlichen möchten:

 

Belange der Fußgänger im Blick haben

Der „Radentscheid Schwerin“ hat eindrucksvoll gezeigt, dass sich viele Bürger eine Aufwertung des Radverkehrs in Schwerin wünschen. Dabei dürfen aber nicht die Belange der Fußgänger aus dem Blick geraten, denn auf geschützten Gehwegen sind auch Familien mit Kleinkindern oder alte Menschen mit Rollator unterwegs. Viel zu häufig hat die Stadtverwaltung Gehwege per Zusatzzeichen für Radfahrer frei gegeben. Diese „bequeme“ Lösung verschafft Radlern Vorteile, zu Lasten der Fußgänger. Ein Plädoyer für ein Konzept zum „Langsamverkehr“ in Schwerin mit getrennten Fuß- und Radwegen, damit entspanntes Spazierengehen und Flanieren auf Bürgersteigen wieder möglich ist.

 

Verkehrswende „light“: Wie Schwerin es sich (zu) leicht macht

Der „Radentscheid“ in Schwerin, mit dem der Radverkehr eine weitere Aufwertung erfahren soll, hat in den letzten Wochen einige Aufmerksamkeit erlangt. Anfang März konnten die Initiatoren über 5000 Unterschriften dafür vorlegen. Zweifellos ein starkes Zeichen. Dass der Radverkehr in Schwerin ebenso wie in allen anderen deutschen Städten aufgewertet werden sollte, ist das Gebot der Stunde, das steht außer Frage. Und die Stadt könnte gar sagen, sie habe in den letzten Jahren viel für den Radverkehr getan. Das würde sogar noch nicht einmal falsch sein, aber es lohnt sich, genauer hinzusehen und zwar unter dem Aspekt: Auf wessen Kosten?


Zusatzzeichen 1022-10

Die in Schwerin vorrangig genutzte Wunderwaffe zur Verkehrswende „light“ ist das Zusatzzeichen 1022-10, das Radfahrern erlaubt, auch den Gehweg zu benutzen. Dieses Schild unterscheidet sich erkennbar von den blauen Verkehrsschildern, die entweder mit waagerechtem oder mit senkrechten Balken eine gleichrangige Aufteilung des Gehwegs für Fußgänger und Radverkehr anzeigen (und den Radverkehr auf den Gehweg verpflichten). Die Einführung dieses Zusatzzeichens erfolgte, um dem langsamen Radverkehr ein Ausweichen auf den Fußweg zu erlauben, sofern der Gehweg eine ausreichende Breite und keine zu hohe Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer aufweist. Der bloß per Zusatzzeichen auf Gehwegen zugelassene Radverkehr gilt auf dem Gehweg verkehrstechnisch bloß als „zu Gast“. Das bedeutet konkret, dass Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben, weshalb Schrittgeschwindigkeit verlangt wird sowie das eventuelle Absteigen, wenn es die Situation erfordert.

 

Die Wirklichkeit der Verkehrswende „light“

Die Realität sieht bekanntlich ganz anders aus. Entweder weil diese Regeln nicht gekannt oder weil man sie zum eigenen Vorteil bewusst ignoriert: Gehwege werden auch dann freigegeben, wenn sie – wie am Pfaffenteich – zwar die nötig Breite aufweisen, aber viel zu stark frequentiert sind, als dass zusätzlicher Radverkehr zulässig wäre. Viele Radfahrer betrachten den Gehweg wie einen Radweg, fahren also überwiegend zu schnell, sehen auch keinen Grund für Rücksichtnahme, sondern klingeln sich den Weg frei. Die überwiegende Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer über die zu befolgenden Regeln beim Zusatzzeichen 1022-10 führen allerdings auch auf der Fahrbahn zu Problemen. Denn auch Autofahrer haben diesbezüglich zumeist keine Ahnung und bilden sich ein, sie könnten Radfahrer von der Fahrbahn hupen oder drängen, wenn diese statt auf dem freigegebenen Gehweg weiterhin die Straße benutzen (jederzeit erfolgreich zu „testen“ auf der Werderstraße).

Dabei war dies seitens der Verwaltungsvorschrift genauso gedacht: die Freigabe sollte wie erwähnt dem langsamen Radverkehr das Ausweichen auf den Fußweg erlauben, während der zügige Radverkehr auf der Straße zu bleiben hat, wo er auch hingehört. Eine bedeutsame Verschärfung der Situation erfolgt noch verschärfend, dass für den Bürger (Radfahrer) keine Logik erkennbar ist, nach der Gehwege hier freigegeben und dort nicht freigegebenen sind. Dies führt bei den die Regeln eher freizügig interpretierenden Radfahren dazu, dass diese nun beinahe überall Gehwege zu Radwegen umfunktionieren – vor allem dort, wo Ihnen Straßenbelag durch Kopfsteinpflaster zu unbequem ist.

 

Bürgersteig oder Gehweg?

Nun mag man einwenden, dies alles sei kleinkariert und »spießig«. Für eine gute Sache (stadtökologisch positiv zu wertender Radverkehr) müssten Fußgänger und Radfahrer füreinander »Toleranz« zeigen, zumal und so lange niemand geschädigt werde. Tatsächlich ist längst ein schwerwiegender Schaden eingetreten durch die in Schwerin praktizierte, denkbar billigste Lösung der Verkehrswende, nämlich einfach ein paar Blechschilder zu montieren und sich so eine kompliziertere Lösung für die Fahrbahn zu ersparen, auf die die Radfahrer eigentlich hingehören. Dies wird deutlicher, wenn man sich einen Moment darauf besinnt, was sich durch die Freigabe der Gehwege in Wahrheit verändert hat. Dafür ist es nützlich, sich die umgangssprachliche Bezeichnung Bürgersteig in Erinnerung zu rufen. Diese lässt anklingen, dass es sich um einen ausgewiesenen Bereich handelt, wo der Bürger sich aufhalten und wo Bürger sich begegnen können und sollen. Der Fachbegriff »Gehweg« lässt hingegen nur den Verkehrsaspekt anklingen.

 

Der Bürgersteig ist der sichere Ort

Aber der Bürgersteig ist eben nicht nur ein Bereich für die Fortbewegung von A nach B, sondern er soll gerade durch die klare Abgrenzung zur Straße einen sicheren, ungeregelten Aufenthalt von Fußgängern ermöglichen. Diese benötigen, wie es der Verein FUSS e.V. treffend formulierte, keine Regeln für ihren »Verkehr«, weshalb es zum Beispiel auch keine Vorschrift gibt, auf Fußwegen rechts zu gehen (wie manche Radfahrer glauben und erwarten). Der Bürgersteig ist der sichere Ort, wo man im Gehen miteinander plaudern kann, was das nebeneinander Gehen voraussetzt.

Wo man beim Gehen und Schauen jederzeit anhalten oder einen Schritt nach rechts oder links machen darf (ohne vorher in den nicht vorhandenen Rückspiegel zu schauen). Es ist der sichere Ort, wo Kleinkinder in der Öffentlichkeit das freie Laufen erproben können oder miteinander herumtollen und rennen können. Achtung und Stopp gilt für die Straßenkannte, nicht für den Gehweg! Es ist der Ort, wo man den Hund ausführt oder die betagte Mutter an ihrem Rollator in der frischen Luft begleitet. Und vieles mehr.

 

Leinenzwang für Kleinkinder

Wenn man sich so vor Augen führt, dass der Bürgersteig viel mehr ist als ein Verkehrsweg, dann wird der Schaden sogleich klar, der mit der Umwandlung der Bürgersteige in Verkehrswege stattfindet und stattgefunden hat. Den größten Schaden haben in Schwerin die Familien mit kleinen Kindern. Es ist bedrückend mit anzusehen, wie Eltern ihre bewegungs- und erkundungsfreudigen Kleinen andauernd an der Hand führen oder zu sich zurückrufen müssen, weil die Radfreigabe aus dem Bürgersteig einen Verkehrsweg gemacht hat. Faktisch besteht so für die Kleinen eine Art Leinenzwang wie für die Hunde! Familien mit Kleinkindern, alte Menschen und Behinderte, Hundehalter, Touristen und sonstige Fußgänger – in dieser Reihenfolge – bezahlen mit einer empfindlichen Einbuße an Lebensqualität auf dem Bürgersteig de facto den Preis für die verbesserte Mobilität der
Radfahrer in Schwerin. 

 

Schweriner Radentscheid als Aufforderung zum Umsteuern?

Mit der öffentlichkeitswirksamen Unterschriftenaktion zum Radentscheid hat der Radverkehr in Schwerin ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die Bedingungen vor Ort verbesserungsbedürftig sind. Dass dabei automatisch eine für alle  Verkehrsteilnehmer passende Lösung herauskommen wird, darf getrost bezweifelt werden. Denn die absolut leichtfertige, und vom Gesetzgeber so gar nicht intendierte Verwendung des Zusatzzeichens 1022-10 macht hinlänglich deutlich, dass es den Verkehrsplanern in Schwerin bislang nicht in den Sinn gekommen ist, dass die vermeintlich fahrradfreundliche Freigabe der Gehwege einen Kollateralschaden angerichtet hat. Wir brauchen in Schwerin mehr als einen Radentscheid, nämlich eine vernünftige innerstädtische Verkehrspolitik, bei der nicht die Interessen der tatsächlich Schwächsten der Mobilität zuliebe untergepflügt werden. 

 

Bern als Beispiel

Die Stadt Bern, die »Velohauptstadt der Schweiz« werden möchte, hat zum Beispiel eine Fachstelle für Fuss- und Radverkehr eingerichtet, mit der die eigenständigen Interessen der Fußgänger schon nach außen sichtbar werden. Diese Fachstelle soll den »Langsamverkehr« in der Stadt befördern. Und dabei geht es eben um mehr als bloß um Mobilität, auch wenn diese gute Chancen hat, zur heiligen Kuh der Gegenwart zu werden: es ist genau der Unterschied zwischen Gehweg und Bürgersteig. Den „Radentscheid“ sollte die Stadt nutzen, um dem Radverkehr in Schwerin eine ordentliche Basis zu geben, z.B. durch eine eingeebnete Spur im Kopfsteinpflaster auf Straßen mit moderatem Verkehrsaufkommen wie im geschwindigkeitsreduzierten innerstädtischen Bereich, mit asphaltierten Fahrradstraßen oder mit eigenem Fahrbereich auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen.

Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr sollte allenfalls eng umschriebenen und nachvollziehbaren Ausnahmen vorbehalten bleiben, und es sollte die Priorität der Fußgänger dann ausreichend deutlich gemacht werden. Übrigens, der Verfasser dieser Zeilen hat aus »ideologischen« Gründen schon immer auf ein eigenes Auto verzichtet, ist begeisterter Fahrradfahrer, aber auch Fußgänger – und eben deshalb mit den Zuständen hier in Schwerin nicht einverstanden.

 

Der Text ist eine Kurzfassung von „Bürgersteig oder Gehweg? Gedanken zu Mobilität und Leinenzwang in Schwerin“. Die vollständige Fassung findet sich im Blog von Dr. Gert Ullrich.

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

1 Comment

  • Genau darum geht es. Die rein autofreundliche Politik und halbherzige Verkehrswende drängt Radfahrer zu häufig auf die Bürgersteige und schafft damit nicht nur neue Gefahren meist für die Fußgänger, aber auch für die Radfahrer, sondern beschneidet zugleich die Freiheit der Fußgänger, wie vom Briefeschreiber richtig beschrieben, ohne wirklich etwas für die Radfahrerfreundlichkeit der Stadt etwas zu tun. Deshalb ist es so wichtig, dass der Radwegeplanung nun mal endlich nach gefühlt 80 Jahren Autofreundlichkeit eine Priorität eingeräumt wird. Die Stadt muss wieder mehr Lebensraum für die Menschen werden und das wird nicht gehen, ohne den Autoverkehr zu zurückzudrängen mit Anreizen zum Umstieg, wie auch durch Beschränkungen (zB weniger Autofahrspuren zu gunsten anderer Verkehrsmittel). 10 -20 Prozent weniger Autoverkehr kann eine Verdopplung des Radverkehrs bedeuten. Aber was für ein Gewinn für alle?

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