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Erfolgreiche Verkehrskontrolle in Schwerin

Am 11.12.2015, gegen 21.50 Uhr, kontrollierten Beamte des Polizeihauptrevier Schwerin einen Pkw-Fahrer im Stadtteil Mueßer Holz. Schwerin, 12.12.2016. (pm/ots). Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 31-jährige Fahrzeugführer den

  • Veröffentlicht Dezember 12, 2015

Am 11.12.2015, gegen 21.50 Uhr, kontrollierten Beamte des Polizeihauptrevier Schwerin einen Pkw-Fahrer im Stadtteil Mueßer Holz.

Polizei, Blaulicht

Schwerin, 12.12.2016. (pm/ots). Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 31-jährige Fahrzeugführer den Pkw unter Alkoholeinfluss führte. Ein erster Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Aus diesem Grund musste der Fahrzeugführer mit zur Dienststelle genommen werden, um einen zweiten Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab einen gerichtsverwertbaren Wert von 0,98 Promille.

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Weiter stellte sich heraus, dass der 31-jährige Schweriner keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, dass das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war und dass an den angebrachten Kennzeichen des eigentlich außer Betrieb gesetzten Pkw unberechtigterweise Zulassungsplaketten aufgeklebt wurden.

Insofern muss sich der Fahrzeugführer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze verantworten.




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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

0 Comment

  • Bemerkenswerter Artikel !

    Das besondere an der Geschichte ist allerdings die Tatsache, dass tatsächlich noch um 21:50 Uhr die Polizei im Mußer Holz unterwegs war. Was die wohl zu so später Stunde da wollten? Zudem ist es doch eigentlich egal, ob ich, wenn man schon keine Fahrerlaubnis hat, dann auch noch Alkohol getrunken hat und das Auto nicht zugelassen und versichert ist. Daraus schnürt der Richter dann ohnehin ein nettes Päckchen zu Weihnachten. Nun die Fahrerlaubnis können sie dem Herrn ja nicht entziehen.

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