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Gestern gepackt, heute verknackt: Schnelle Verurteilung für Rassisten

(pm/red) Eine gerichtliche Strafe und den Verlust seines Mobiltelefons hat das Posten eines Hassbeitrages gegen Flüchtlinge einem 26-jährigen Mann aus Gadebusch eingebracht. Für Rassisten zeigt dies, dass die Einschläge allmählich

  • Veröffentlicht September 30, 2015

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(pm/red) Eine gerichtliche Strafe und den Verlust seines Mobiltelefons hat das Posten eines Hassbeitrages gegen Flüchtlinge einem 26-jährigen Mann aus Gadebusch eingebracht. Für Rassisten zeigt dies, dass die Einschläge allmählich näher kommen.
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Das Fachkommissariat Staatsschutz der KPI Schwerin hat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schwerin am 29.09.2015 einen 26-jährigen Mann aus Gadebusch vorläufig festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, an diesem Tage in einem sozialen Netzwerk neben der Wiederholung von stereotypen verfassungsfeindlichen Parolen die Inbrandsetzung eines Flüchtlingsheims angekündigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den geständigen Mann ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Volksverhetzung eingeleitet und bei dem Straf-richter des Amtsgerichts Wismar einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt.
Das Amtsgericht hat daraufhin am heutigen Tage eine Hauptverhandlung durchgeführt und den nicht einschlägig vorbestraften Mann wegen der vorgenannten Straftatbestände zu 5 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie der Zahlung von 300,00 Euro als Auflage verurteilt. In der Hauptverhandlung hat der Verurteilte angegeben, die Drohung nicht ernst gemeint und aus persönlichem Frust gehandelt zu haben. Das Mobiltelefon, mit dem dieser die Postings verbreitet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Tatobjekt eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hinweis: Nach § 74 Abs. 1 Strafgesetzbuch ist die Einziehung von Gegenständen durch das Gericht u. a. möglich, wenn diese zu der Begehung einer vorsätzlichen Straftat gebraucht wurden und die Gegenstände dem Täter gehören.

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