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Junge Alternative siegt vor Gericht:
Gericht erlaubt umstrittene Veranstaltung im Demmlersaal – Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt ab

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden, dass die Junge Alternative eine umstrittene Veranstaltung im Demmlersaal durchführen darf. Zuvor hatte die Stadt den Mietvertrag gekündigt.

  • Veröffentlicht März 15, 2024
Rathaus Schwerin
Die Stadt muss den Demmlersaal im Rathaus an die Junge Alternative vermieten

 

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in einem in den vergangenen Tagen kontrovers diskutierten Fall entschieden, dass die Junge Alternativen (JA) eine geplante Veranstaltung im Schweriner Demmlersaal durchführen darf. Das Gericht entschied so zugunsten der AfD-Jugendorganisation. Zuvor hatte die Stadt den Mietvertrag mit der JA gekündigt, nachdem bekannt wurde, dass im Rathaus der Stadt  Götz Kubitschek auftreten soll. Der Verleger und Publizist wird von den Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextremist eingestuft.

Die Junge Alternative reichte daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Die Richter entschieden zugunsten der Jungen Alternative und begründeten ihre Entscheidung mit der Wahrung der Meinungsfreiheit. Sie betonten, dass die Stadt Schwerin mit dem Rathausverbot die Meinungsfreiheit nicht beschränken dürfe. Zudem sieht das Gericht keine konkrete Gefahr für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Junge Alternative war schon letztes Jahr Mieter

Besonders pikant ist, dass das Gericht darauf hinwies, dass die Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern bereits im vergangenen Jahr Mieter des Demmlersaals war. Diese Tatsache bewerteten sie als Indiz dafür, dass der Demmlersaal als öffentliche Einrichtung für politischen Austausch genutzt werden könne.

Die Stadt Schwerin erwägt nun eine Beschwerde gegen die Entscheidung und könnte den Fall vor das Oberverwaltungsgericht bringen. Oberbürgermeister Rico Badenschier bedauerte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und betonte, dass die Einladung eines bekannten rechtsextremen Redners aus seiner Sicht eine Grenzüberschreitung darstelle.

Übliche Veranstaltungen nicht mit Kubitschek-Auftritt vergleichen

Die Stadt argumentiert, dass die angekündigte Veranstaltung nicht mit den üblichen Veranstaltungen im Demmlersaal vergleichbar sei und daher nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden könne. Sie erhebt Einspruch gegen die Entscheidung und fordert eine differenzierte Betrachtung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes. Die Stadt hatte sich kurzfristig mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gewandt. Dort wollte man die Veranstaltung noch einmal verhindern.

Nun hat Oberverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Stadt Schwerin zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative, am Samstag eine Veranstaltung mit Götz Kubitschek durchführen darf.

 

 

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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