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Hiebe statt Liebe

(PM/ Staatsanwaltschaft Schwerin). Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt Ermittlungen gegen zwei 25jährige Prostituierte aus Schwerin sowie zwei 31- und 32jährige männliche Beschuldigte aus dem Landkreis Rostock wegen des Verdachts des gemeinschaftlich

  • Veröffentlicht August 1, 2013
Bernd Wachtmeister  / pixelio.de
Bernd Wachtmeister / pixelio.de

(PM/ Staatsanwaltschaft Schwerin). Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt Ermittlungen gegen zwei 25jährige Prostituierte aus Schwerin sowie zwei 31- und 32jährige männliche Beschuldigte aus dem Landkreis Rostock wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes sowie der der schweren Körperverletzung.

Die Beschuldigten sollen am 25.07.2013 verabredet haben, einen Freier einer der weiblichen Beschuldigten in ein Waldstück zwischen Raben Steinfeld und Pinnow bei Schwerin zu locken, um diesem eine hohe Geldsumme abzunehmen. Der Freier, der noch „Liebesschulden“ bei einer der Damen zu zahlen hatte, hatte zuvor diese kontaktiert und erklärt, über eine Geldsumme in Höhe von ca. 23.000,00 Euro zu verfügen. Zum Beleg dafür soll er der Beschuldigten eine MMS mit einem Foto seiner prall gefüllten Geldbörse geschickt haben. Unter dem Vorwand, dem Zeugen nochmals ihre Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, soll sich die Beschuldigte gemeinsam mit ihrer gleichaltrigen Kollegin mit dem Zeugen getroffen und mit ihm in das Waldstück gefahren sein, wo die beiden beschuldigten Männer bereits warteten. Diese sollen den Zeugen geschlagen haben, um an seine Brieftasche zu gelangen und mit dem Geld zu flüchten.

Die weiblichen Beschuldigten sowie der 32jährige Beschuldigte befinden sich bereits nach ihrer Festnahme am 30.07.2013 durch die Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin in Untersuchungshaft. Der 31jährige Beschuldigte konnte am gestrigen Tage festgenommen werden. Heute entscheidet das Amtsgericht Schwerin über einen weiteren Haftantrag der Staatsanwaltschaft.

Auf die zu beachtende Unschuldsvermutung hinsichtlich nicht rechtskräftig Verurteilter wird ausdrücklich hingewiesen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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