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IHK-Bildungszentrum: Insolvenz und Verdacht auf Subventionsbetrug

(sr). Am ver­gan­genen Dien­stag musste das IHK-Bil­dungszen­trum beim zuständi­gen Amts­gericht Schw­erin einen Insol­ven­zantrag stellen. Das bestätigte die Indus­trie- und Han­del­skam­mer Schw­erin gegenüber dem Inter­net­por­tal SN-Aktuell. Ver­ant­wortlich für diesen drastis­chen Schritt

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  • Veröffentlicht Juli 18, 2013

SAMSUNG CSC(sr). Am ver­gan­genen Dien­stag musste das IHK-Bil­dungszen­trum beim zuständi­gen Amts­gericht Schw­erin einen Insol­ven­zantrag stellen. Das bestätigte die Indus­trie- und Han­del­skam­mer Schw­erin gegenüber dem Inter­net­por­tal SN-Aktuell.

Ver­ant­wortlich für diesen drastis­chen Schritt sollen Rück­forderun­gen des Lan­des­förderin­sti­tuts in sieben­stel­liger Höhe sein. Offen­bar gab es erhe­bliche Män­gel bei der Rech­nungsstel­lung für Kosten der Hon­orierung und der Besorgung von Maschi­nen.

Wieso die man­gel­hafte Rech­nungsle­gung nicht schon früher aufge­fall­en ist, bleibt noch unklar, da die Geschäfts­führung des Bil­dungszen­trums dazu bish­er keine Angaben machte. Klar scheint aber, dass es Wider­spruch gegen die Forderun­gen des Lan­des­förderis­ti­tuts geben wird.

Schon seit Anfang April hat­te die Staat­san­waltschaft Schw­erin Ermit­tlun­gen wegen des Ver­dachts auf Sub­ven­tions­be­trug aufgenom­men. Das Lan­des­förderin­sti­tut hat­te gegen das Bil­dungszen­trum Strafanzeige gestellt, da möglicher­weise in den Jahren 2007 – 2010 För­der­mit­tel in Höhe von 590.000 Euro unberechtigt aus­gere­icht wor­den sind. Laut Aus­sagen der Staat­san­waltschaft bestünde der Anfangsver­dacht, dass Teil­nehmer nicht oder nur teil­weise an Kursen des Bil­dungszen­trums teilgenom­men hät­ten.

Zum vor­läu­fi­gen Insol­ven­zver­wal­ter wurde der Ham­burg­er Recht­san­walt Ste­fan Denkhaus vom Amts­gericht Schw­erin berufen. Dieser wird jet­zt prüfen müssen, ob die Gehäl­ter der 22 Mitar­beit­er für Juli bis Sep­tem­ber noch aus­gezahlt wer­den dür­fen.

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