Land will aktuelle Corona-Regeln über 2. April hinaus verlängern
Aus Sicht der Landesregierung lässt das aktuelle Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern keinen anderen Schluss zu, als alle Landkreise und kreisfreien Städte nach Maßgabe des neuen Bundesgesetzes zu Hotsports zu erklären. Über
„Die epidemische Lage in MV ist nach wie vor sehr angespannt und dynamisch“, das stellte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am gestrigen Dienstagmittag nach einer Sitzung des Kabinetts nochmals ausdrücklich dar. Das gelte sowohl für die Anzahl der infizierten Personen – bei der 7-Tage-Infektionsinzidenz belegt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bundesweit den ersten Platz – wie auch bei der Hospitalisierungs-Inzidenz und der Belastung der Intensivstationen.
Öffentliches Gesundheitssystem in M-V ist an Belastungsgrenze
Das öffentliche Gesundheitssystem sei daher an der Belastungsgrenze, stellte die Ministerin eindeutig fest. Pflegeheime und Arztpraxen seien hiervon deutlich betroffen – vor allem aber die Krankenhäuser im Nordosten Deutschlands. Einerseits komme es zu einem stetigen Anstieg an in den Kliniken mit oder wegen Corona zu behandelnder Patientinnen und Patienten. Zudem fielen derzeit bis zu 30 Prozent des Personals aus. Diese Zahl setzt sich dabei aus einer zunehmenden Anzahl an infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch solchen, die beispielsweise aufgrund erkrankter Kinder oder geschlossener Kitas nicht zur Arbeit könnten, zusammen. Die Folge sind Stationsschließungen, Zentralisierungen des Personals in Kernbereichen, die Umlenkung von Notfallpatienten und zusätzlich deutliche Aufnahmeeinschränkungen.
Ministerin unterstreicht Kritik am neuen Bundesgesetz
Drese dankte ausdrücklich all diejenigen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen das Gesundheitssystem am Laufen hielten. „Überall dort wird zur Zeit Unglaubliches geleistet. Das wird leider kaum noch zur Kenntnis genommen. Auch, weil der Fokus zum Beispiel durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes auf das Ende der Corona-Maßnahmen gerichtet ist.“ Die Gesundheitsministerin unterstrich nochmals deutlich, dass sie nichts von ihrer Kritik, die sie bereits in der vergangenen Woche am neuen Bundesinfektionsschutzgesetz äußerte, zurücknehme. Da hatte Drese unter anderem erklärt, man könne die Pandemie eben nicht per Gesetz beenden. „Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt“, so Drese gestern, “ da wir inmitten eines dynamischen Pandemiegeschehens sind.“
Hotspot-Regelung soll Maßnahmen über 2. April hinaus verlängern
Trotz aller Kritik: Das neue Infektionsschutzgesetz ist beschlossen, und auch Mecklenburg-Vorpommern muss sich nun entsprechend verhalten. So gelten derzeit, und das noch bis zum 2. April, die möglichen Übergangsregeln, die die Öffnungen begleiten und kanalisieren sollen. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, 3G in zahlreichen Bereichen sowie Abstands- und Hygieneregeln. Und diese sollen, geht es nach dem Willen der Landesregierung mehr oder minder unverändert auch über den 2. April hinaus weiter gelten, um die aktuelle Welle nicht zusätzlich zu befeuern.
Landtag trifft abschließende Entscheidungen
Das Landeskabinett schlägt dem Landtag, der am morgigen Donnerstag zusammentritt, daher vor, alle Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns zu Hotspots entsprechend der Bundesregelungen zu erklären. Hintergrund sei die von Stefanie Drese dargestellte, angespannte und dynamische Infektions-Lage. damit würde faktisch ganz MV unter die Hotspot-Regelungen fallen. Letztlich aber wäre nicht das gesamte Land ein Hotspot, wie es noch am vergangenen Donnerstag Staatskanzleichef Patrick Dahlemann angekündigt hatte. Eben an einer solchen Regelung, ein komplettes Bundesland zu einem einzigen Hotspot zu erklären, hatte es bereits rechtliche Bedenken gegeben. Damit würde, vorausgesetzt der Vorschlag der Landesregierung findet morgen im Landtag eine Mehrheit, bis vorerst 27. April folgendes gelten:
- eine Maskenpflicht im Innenbereich und eine dringende Empfehlung für Außenbereiche, in denen Abstände nicht eingehalten werden können:
- das Abstandsgebot von 1,5 Meter
- eine Fortschreibung der aktuell geltenden 3G-Regeln
- der Fortbestand der 2Gplus-Regel in Clubs und Diskotheken
- Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten
Dabei bliebe es, darauf wies Gesundheitsministerin Stefanie Drese ausdrücklich hin, letztlich immer dem Landtag vorbehalten, ein Ende dieser Maßnahmen anhand der Situation im Land ganz oder teilweise vorzuziehen oder auch die Regelungen zu verlängern.
Landesregierung will Test- und Impfinfrastruktur in Teilen erhalten
Wichtig, so Drese, sei, dass es der Landesregierung gelungen ist, auch weiterhin ausgewählte REHA-Kliniken als Ersatzkrankenhäuser nutzen zu können, wenn einzelne Krankenhäuser entsprechende Unterstützung benötigen. Davon will und wird das Land im Bedarfsfall ebenso Gebrauch machen, wie es darauf drängen will, die Test- und Impfinfrastruktur in Trägerschaft von Landkreisen und kreisfreien Städten auch über den Sommer hinaus zu erhalten: Wenn auch in eingeschränkter Form.