Sa, 27. Juli 2024
Close

Kiffen nicht überall erlaubt:
Cannabis-Legalisierung auch in Schwerin – Was sind die Regeln?

Besitz und Anbau von Cannabis ist seit gestern unter bestimmten Bedingungen legal. Doch was bedeutet das genau? Die Redaktion klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht April 2, 2024
Anzünden eines Joints mit Cannabis
Seit April 2024 ist das Rauchen eines Joints in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal.

 

Mit dem gestrigen Ostermontag ist in Mecklenburg-Vorpommern und im gesamten Bundesgebiet ein neues Kapitel aufgeschlagen worden: Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist in Kraft getreten. Während die eine Seite diesen Schritt mit Freude begrüßen, gibt es auch andere, die skeptisch bleiben. Die Entscheidung des Bundesrates zur Legalisierung des Cannabisgesetzes der Ampel-Koalition hat weitreichende Auswirkungen, die auch hierzulande spürbar sind. Doch was genau ändert sich eigentlich ab diesem Datum?

Was genau gilt seit dem 1. April?

Zunächst einmal verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Personen, die 18 Jahre oder älter sind, dürfen nun zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und maximal 25 Gramm für den persönlichen Gebrauch im öffentlichen Raum mit sich führen. Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass es sich hierbei ausschließlich um den Eigengebrauch handeln darf. Weiterhin bleibt der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis illegal. Zusätzlich erlaubt das Gesetz den Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Haushalt. Die Pflanzen müssen allerdings vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise durch abschließbare Räume und Schränke.

Wie viele Joints können aus 50 Gramm hergestellt werden?

Gemäß gängiger Einschätzungen sind ungefähr drei Joints pro Gramm möglich, abhängig von der persönlichen Dosierung. Somit ergeben sich aus 50 Gramm etwa 150 Joints. Diese Menge stößt jedoch bei einigen Gegnern der Legalisierung auf Ablehnung. Anbauvereine dürfen monatlich bis zu 50 Gramm pro Mitglied abgeben. Die Bundesärztekammer nennt das „eine relevante Menge“, „die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt“.

Darf ich in der Kneipe meinen Joint rauchen?

In Bezug auf den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit gibt es klare Richtlinien. In Kneipen, die einen Raucherbereich ausweisen, ist es nun tatsächlich erlaubt, sich seinen Joint zu drehen und zu rauchen. Die Grenze hier setzt allerdings das Hausrecht des Gastwirtes. Untersagt der Wirt, aus welchen Gründen auch immer, den Konsum von Marihuana in seiner Lokalität, dann kann er das ohne Probleme tun. Dann ist der Joint in so einem Lokal tabu.

Grundsätzlich gilt allerdings, dass dort wo Kiffen nicht explizit verboten ist, seit gestern das Kiffen erlaubt ist. Kifferfreie Zonen gibt es allerdings nach wie vor: Spielplätze, Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon, das Gesetz spricht von 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich, sind nach wie vor Tabuzonen. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr gehören ebenfalls zu den kifffreien Zonen.

Was bedeutet die Legalisierung für Behörden und Justiz?

Die Kommunen werden sich nun schnell auf die veränderte Gesetzeslage einzustellen haben. Ein Sprecher des Landkreistages MV sagte gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ (OZ), dass man sich nun im Land austauschen werde, damit ein möglichst einheitliches Vorgehen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet ist.

Die Justiz im Lande muss nun rund 6.500 Verfahren im Land überprüfen, da es eine Amnestie für Cannabis-Delikte gibt, die ab 1. April nicht mehr strafbar sind. Mit der Prüfung der Verfahren ist laut Ministerium bereits begonnen worden.

Ob Clubs pünktlich anbauen bleibt fraglich

Laut Bundesregierung ist zum 1. Juli der nicht-kommerzielle Anbau in Clubs erlaubt. Das heißt: Die sogenannten „Cannabis Social Clubs“ dürfen Gras an Mitglieder abgeben, damit aber keinen Gewinn machen. Ein Club darf maximal 500 Mitglieder haben. Auch in Schwerin steht ein entsprechender Club in den Startlöchern.  Es ist allerdings fraglich, ob direkt ab 1. Juli mit der Cannabis-Abgabe gestartet werden kann. „Das hängt sehr davon ab, wie die lokalen Behörden arbeiten“, sagte Steffen Geyer, Vorsitzender des Dachverbands deutscher Cannabis Social Clubs (CSC), gerade erst im Gespräch mit „IPPEN.MEDIA“.

Beim Anbau sind strenge Regeln zu beachten: Die Clubs müssen sich mindestens 200 Meter von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt befinden. Außerdem dürfen sie nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und dürfen nicht durch auffällige Schilder oder andere Werbemaßnahmen für sich werben. Der Konsum von Cannabis innerhalb der Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz genannt werden, ist ebenfalls untersagt. Zusätzlich müssen Anbauflächen und Lagerstätten angemessen gesichert werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die neuen Regeln sind empfindliche Strafen zu erwarten. Sowohl Geldbußen als auch Gefängnisstrafen können verhängt werden. Wer die vorgegebenen Gramm-Mengen beim Besitz überschreitet, setzt sich der Gefahr eines Bußgeldes aus. Gemäß dem Gesetz kann dieses Bußgeld bis zu 30.000 Euro betragen.

Sollten mehr als 30 Gramm im Besitz einer Person gefunden werden, sei es im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung, greift das Strafrecht. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Gefängnisstrafe, insbesondere bei der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche.

Der Konsum an Orten, an denen das Kiffen nicht erlaubt ist, wie beispielsweise in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Umgebung von Minderjährigen, wird ebenfalls geahndet. Auch hier drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

 

 

Avatar-Foto
Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@sn-o.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert