So, 28. April 2024
Close

Leinenpflicht für Hunde: Neue Verordnung in Schwerin geplant

Die Landeshauptstadt Schwerin plant eine umfassende Änderung ihrer Hundeverordnung, um die Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet zu erweitern. Bisher gab es nur bestimmte Zonen mit Leinengeboten.     Die

  • Veröffentlicht März 5, 2024

Die Landeshauptstadt Schwerin plant eine umfassende Änderung ihrer Hundeverordnung, um die Leinenpflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet zu erweitern. Bisher gab es nur bestimmte Zonen mit Leinengeboten.

 

Beschilderung Leinenzwang 2_c_LHSN
Beschilderung Leinenzwang. | Foto: Landeshauptstadt

 

Die Initiative zielt darauf ab, Klarheit zu schaffen und Anforderungen des Behindertenbeirates zu erfüllen. Der Hauptausschuss wird am Dienstag über die neue Verordnung beraten.

Die geplante Veränderung sieht vor, dass die Leinenpflicht für Hunde künftig das gesamte Stadtgebiet umfasst, mit Ausnahme von sechs speziellen Hundeauslaufflächen. Silvio Horn, zuständiger Dezernent für Ordnung, betont, dass die aktuelle Verordnung mit zahlreichen Abgrenzungsproblemen zu kämpfen hatte. Die Neufassung soll klarer und verständlicher sein, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Die sechs Hundeauslaufflächen, auf denen die Leinenpflicht nicht gilt, sind:

  1. Fläche am Buchenweg im Stadtteil Schelfwerder
  2. Hangterrasse neben der ehemaligen Gaststätte „Panorama“ im Stadtteil Weststadt
  3. Lungenklinik in der Lübecker-/ Gadebuscher Straße im Stadtteil Lankow
  4. Parallel zur Haselholzstraße im Stadtteil Gartenstadt
  5. Teilbereich der Grünanlage im Grünen Tal im Stadtteil Großer Dreesch
  6. Südwestufer am Faulen See an der Fußgängerampel unterhalb der SVZ.

Die neue Verordnung soll, wenn angenommen, eine verbesserte Regelung für Hundebesitzer und klare Richtlinien für das gesamte Stadtgebiet bieten.

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert