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Maximale Liegezeiten für Bootsanlegestellen eingeführt

Die Stadt Schwerin hat Maßnahmen eingeführt, um dem zunehmenden Problem des Dauerparkens von Booten an öffentlichen Anlegestellen entgegenzuwirken.

  • Veröffentlicht April 3, 2024

Diese Entscheidung, die nach intensiver Debatte und Planung getroffen wurde, betrifft fünf verschiedene Bereiche entlang der Gewässer in Schwerin. Die neue Regelung, die eine maximale Parkdauer für Boote vorgibt, soll sicherstellen, dass die Anlegestellen einer breiten Mehrheit von Wassersportlern zugänglich sind und nicht mehr von einzelnen Bootseignern dauerhaft belegt werden.

Unter Berücksichtigung des wachsenden Problems des Dauerparkens an Bootsanlegestellen in Schwerin hat die Stadtverwaltung beschlossen, eine Nutzungsordnung für kommunale Anlegestellen einzuführen. Diese Regelung betrifft fünf spezifische Standorte: die Kaikante am Ziegelinnensee, die Anlegestelle Kaninchenwerder, die Anlegestelle „Am Beutel“, die Kanuanlegestelle Wendenhof sowie den Anlegesteg in Mueß nahe der Störkanalmündung. „Unser Ziel ist es, die Anlegestellen für eine breite Mehrheit von Wassersportlern zugänglich zu machen“, erklärt Bernd Nottebaum, der zuständige Umweltdezernent.

Die Einführung dieser Regelung wurde notwendig, da in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass einige Bootseigner die Anlegestellen dauerhaft besetzt hielten, was eine allgemeine Nutzung für andere Wassersportler erschwerte. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden nun maximale Liegezeiten festgelegt. Diese differenzieren sich je nach Standort: An den Anlegestellen „Am Beutel“, am Wendenhof und an der Störkanalmündung beträgt die maximale Liegedauer vier Stunden, während sie an den Bootsanlegestellen in der neuen Hafenanlage auf Kaninchenwerder maximal 72 Stunden beträgt.

Um die Nutzung der neu geschaffenen Liegeplätze in der Hafenanlage auf Kaninchenwerder zu regeln und gleichzeitig die wassertouristische Infrastruktur zu unterstützen, werden moderate Parkgebühren eingeführt. „Die Stadt hat in die wassertouristische Infrastruktur investiert, um touristische Übernachtungen auch auf dem Wasser attraktiver zu machen“, erklärt Nottebaum. Die Hafenanlage, die bereits zum Saisonauftakt übergeben wird, bietet moderne Liegeplätze sowie Versorgungssäulen für Strom und Wasser. Die Tagesgebühr für Übernachtungen auf Kaninchenwerder beträgt zehn Euro, während die Kurzzeitliegegebühr einen Euro pro Stunde beträgt.

Die entsprechende Nutzungsordnung wurde vergangene Woche von der Stadtverwaltung dem Hauptausschuss der Stadtvertretung vorgelegt. Der Ausschuss wird nun über die Einzelheiten der Regelung beraten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, bevor sie in Kraft tritt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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