Überraschende Entscheidung der Stadtvertretung:
Mehrheit gegen Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde
Schwerins Stadtvertretung lehnt überraschend die Ausweitung der Hundeleinenpflicht ab. Bisherige Regelungen bleiben bestehen.

In einer überraschenden Wendung hat die Stadtvertretung von Schwerin in ihrer jüngsten Sitzung am Montagabend die geplante Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde auf das gesamte Stadtgebiet abgelehnt. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gab es nicht. Damit bleibt die bisherige Regelung zur Führung von Hunden unverändert bestehen. Die Überarbeitung der Hundeverordnung, die diese Ausweitung vorsah, war im Auftrag der Stadtvertretung erfolgt.
Das bedeutet, dass in Schwerin weiterhin folgende Regelungen gelten: Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder auf Flächen, die als Liegeplätze für Menschen ausgewiesen sind, bleibt verboten. Hunde müssen in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf, Zippendorf sowie in den Naherholungsgebieten um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See an der Leine geführt werden. Zusätzlich besteht eine Leinenpflicht für Hunde, die größer als 40 Zentimeter sind, in Treppenhäusern und auf den Zuwegungen zu Mehrfamilienhäusern.