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Überraschende Entscheidung der Stadtvertretung:
Mehrheit gegen Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde

Schwerins Stadtvertretung lehnt überraschend die Ausweitung der Hundeleinenpflicht ab. Bisherige Regelungen bleiben bestehen.

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  • Veröffentlicht April 30, 2024
Hund an der Leine
Über­raschend hat sich die Stadtvertre­tung gegen eine Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde aus­ge­sprochen


In ein­er über­raschen­den Wen­dung hat die Stadtvertre­tung von Schw­erin in ihrer jüng­sten Sitzung am Mon­tagabend die geplante Ausweitung der Leinenpflicht für Hunde auf das gesamte Stadt­ge­bi­et abgelehnt. Eine Aussprache zu diesem Tage­sor­d­nungspunkt gab es nicht. Damit bleibt die bish­erige Regelung zur Führung von Hun­den unverän­dert beste­hen. Die Über­ar­beitung der Hun­de­verord­nung, die diese Ausweitung vor­sah, war im Auf­trag der Stadtvertre­tung erfol­gt.

Das bedeutet, dass in Schw­erin weit­er­hin fol­gende Regelun­gen gel­ten: Die Mit­nahme von Hun­den auf Kinder­spielplätze, an Badestellen oder auf Flächen, die als Liege­plätze für Men­schen aus­gewiesen sind, bleibt ver­boten. Hunde müssen in den Stadt­teilen Alt­stadt, Feld­stadt, Paulsstadt, Schelf­s­tadt, Ostorf, Zip­pen­dorf sowie in den Naher­hol­ungs­ge­bi­eten um den Ziegelin­nensee und inner­halb eines 50 Meter bre­it­en Streifens um den Ostor­fer und Lankow­er See an der Leine geführt wer­den. Zusät­zlich beste­ht eine Leinenpflicht für Hunde, die größer als 40 Zen­time­ter sind, in Trep­pen­häusern und auf den Zuwe­gun­gen zu Mehrfam­i­lien­häusern.

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