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Qualifizierter Mietspiegel 2024/25 für Schwerin:
Mieten steigen durchschnittlich um 3,8 Prozent

Der Arbeitskreis Mietspiegel präsentierte am 11.12.2023 den Mietspiegel 2024/25 für Schwerin, der ab dem 1. Januar 2024 gültig ist und den Mietspiegel 2022/23 ablöst. Dies ist die 14. Ausgabe des

  • Veröffentlicht Januar 15, 2024

Der Arbeitskreis Mietspiegel präsentierte am 11.12.2023 den Mietspiegel 2024/25 für Schwerin, der ab dem 1. Januar 2024 gültig ist und den Mietspiegel 2022/23 ablöst. Dies ist die 14. Ausgabe des Schweriner Mietspiegels.

 

Ein Blick auf Schwerin

 

Der Mietspiegel 2024/25 basiert auf Daten von 25.826 Mietwohnungen, darunter 10.771 Bestandsmieten und 15.055 Neuvertragsmieten. Diese Stichprobe liefert verlässliche Angaben zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietspiegel gilt ab 1. Januar 2024 und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

 

Durchschnittlicher Anstieg und Gesetzgeber-Einfluss

Der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, Ulrich Frisch, berichtet bei der Vorstellung des Mietspiegels, dass frei vereinbarte Mieten im gesamten Stadtgebiet im Zeitraum vom 01.09.2017 bis 31.08.2023 durchschnittlich um 3,8 Prozent gestiegen sind. Auch in der Schweriner Innenstadt ist lediglich ein geringer Anstieg zu verzeichnen. Der längere Betrachtungszeitraum von 6 Jahren, vorgeschrieben durch den Gesetzgeber seit 2020, beeinflusst die Ergebnisse des Mietspiegels.

Der Mietspiegel hebt weiterhin die entscheidende Rolle von Art, Größe, Ausstattung, Lage, energetischer Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung für die Miethöhe hervor. Die Wohnungsmieten in Schwerin variieren im Mittelwert je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Wohnungsgröße zwischen 4,75 und 11,15 €/m² Wohnfläche.

 

Neuerungen und Gültigkeit des Mietspiegels

Zwei signifikante Neuerungen wurden im aktuellen Mietspiegel umgesetzt. Die bisherige Baualtersklasse 5 (Altbau bis 1956; nicht modernisiert) ist nicht mehr vertreten. Die Baualtersklasse 4 (Altbau voll-modernisiert/modernisiert) wurde erstmals nach Modernisierungszeitpunkt in zwei Kategorien unterteilt – in die bis 2004 und die ab 2005 modernisierten Altbauten.

 

Typische Anwendungsfälle und Mietbeispiele

Der Mietspiegel bietet Anwendungsfälle aus verschiedenen Stadtteilen:

  • In der Werdervorstadt, entstehen seit Jahren die meisten Neubauwohnungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete für neu errichtete Wohnungen der Baualtersklasse 1 A bis 80 m² beträgt 9,55 €/m², für große Wohnungen über 100 m² liegt sie bei 9,75 €/m².
  • Im Stadtteil Krebsförden – Zum Schulacker, Ellerried und Eckdrift sind in den 90-iger Jahren viele Wohnungen entstanden. Bei einer Ausstattung bis 15 Punkte in der Baualtersklasse 1 B und einer Wohnung bis 80 m² liegt die Miete hier bei 5,90 €/m² zuzüglich eines Zuschlags von 0,15 €/m² für das Vorhandensein eines Balkons.
  • Im Stadtteil Mueßer Holz sind neben vielen modernisierten auch noch nicht modernisierte Wohnungen zu finden. In der Baualtersklasse 3 bis 60 m² liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für diesen Stadtteil bei 5,05 €/m².
  • Wohnungen im Stadtteil Schelfstadt sind sehr beliebt. Eine Wohnung bis 80 m² mit einer Ausstattung zwischen 16 und 19 Punkten und einem Balkon, die um 2010 saniert wurde, liegt im Mietspiegel (Baualtersklasse 4 E) bei 7,80 €/m². Hinzu kommen Zuschläge für Balkon und Wohnlage, sodass die ortübliche Vergleichsmiete bei 8,35 €/m² Wohnfläche liegt.

 

Der Mietspiegel weist Zu- und Abschläge für Wohnlagen in einzelnen Stadtteilen aus, sowie Zuschläge für Balkone/Terrassen und Apartments. So ergibt sich beispielsweise für die Feldstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,10 €/m², während im Stadtteil Altstadt nur bei der Baualtersklasse 2 B ein Zuschlag in Höhe von 0,60 €/m² als qualifiziert ausgewiesen wird. Für das Vorhandensein eines Balkons bzw. einer Terrasse ergibt sich nach Auswertung des Datenmaterials ein Zuschlag in Höhe von 0,15 €/m² in den Baualtersklassen 1B und 4A-F.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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