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Mit De-Mail vertraulich kommunizieren

E-Mails gehören zur alltäglichen Kommunikation der meisten Menschen. In Zeiten von Abhörskandalen und wachsender Cyber-Kriminalität ist das Bedürfnis nach sicherem und vertraulichem Datenaustausch via Mail heute größer als je zuvor.

  • Veröffentlicht März 7, 2016

E-Mails gehören zur alltäglichen Kommunikation der meisten Menschen. In Zeiten von Abhörskandalen und wachsender Cyber-Kriminalität ist das Bedürfnis nach sicherem und vertraulichem Datenaustausch via Mail heute größer als je zuvor. Deshalb hat das Innenministerium mit dem „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (De-Mail-Gesetz) den rechtlichen Rahmen für eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation über die De-Mail geschaffen. Vor etwa 4 Jahren konnten die ersten De-Mails verschickt werden.

Sicher, vertraulich, nachweisbar

Die De-Mail ist nicht nur vertraulich und gegen Änderungen geschützt. Sie ersetzt auch zunehmend den bisher für die vertrauliche und rechtssichere Kommunikation am häufigsten genutzten Postweg. Die De-Mail ist günstiger als ein normaler Brief und kommt sekundenschnell zu jeder Tageszeit beim Empfänger an. Der Absender einer De-Mail kann rechtswirksam nachweisen, dass er diese zu einem bestimmten Zeitpunkt versandt hat, was für die geschäftliche und behördliche Kommunikation sehr nützlich sein kann. Die Rechtssicherheit wird gewährleistet, weil die Identität des Empfängers und des Absenders nachweisbar ist. Nur wer sich bei der Registrierung gesetzeskonform ausgewiesen hat, kann sein De-Mail-Konto nutzen. So sind De-Mail-Nutzer von unerwünschten Werbemails geschützt.

De-Mail-Anbieter müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen sein. Akkreditierte De-Mail-Dienst-Anbieter wie zum Beispiel 1&1 müssen die hohen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität, Interoperabilität und Datenschutz erfüllen. Das bedeutet unter anderem, dass sie die Datenspeicherung nach deutschen Datenschutzrichtlinien garantieren müssen.

Der De-Mail-Versand erfolgt verschlüsselt. Zusätzlich kann für die durchgängig verschlüsselte Übertragung der De-Mail vom Absender zum Empfänger eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewählt werden. Dazu nutzen die De-Mail-Anbieter Zusatzprogramme nach dem international anerkannten „Pretty Good Privacy“ (PGP)-Standard. Die Zusatzprogramme stehen in den Browsern Chrome und Firefox zu Verfügung. In Microsoft Outlook können Kunden von 1&1, GMX und WEB.DE ein De-Mail-Plug-In installieren, um mit der eigenen Software verschlüsselt zu kommunizieren.

Frist für die Umstellung bei Bundesbehörden läuft ab

Nach dem E-Government-Gesetz von 2013, das die elektronische Verwaltungsarbeit in der deutschen Behördenlandschaft fördern soll, ist ab 24. März 2016 jede Bundesbehörde verpflichtet, einen Zugang durch eine De-Mail-Adresse bereitzustellen. Noch hinkt Deutschland bei der E-Government-Nutzung im internationalen Vergleich hinterher. Viele Angebote seien laut dem Internetverband Bitkom nicht nutzerfreundlich, da einige Behörden versuchten, eigene Systeme zu errichten anstatt bewährte Standards einzusetzen. Auch seien viele Bürger noch nicht darüber informiert, dass sie zum Beispiel viele Formulare per E-Mail senden können und sich so Behördengänge und langes Warten ersparen können. Die Möglichkeiten des E-Governments müssten viel konsequenter genutzt werden. So wird die elektronische Antragstellung beispielsweise dadurch erschwert, dass Online-Formulare eine Unterschrift voraussetzen, auch wenn der Gesetzgeber keine fordert.


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