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Mutmaßlicher islamischer Terrorist Yamen A. heute vor Gericht

Im Oktober des letztes Jahres verhafteten Spezialeinheiten der Bundespolizei den damals 19-jährigen Yamen A. in seiner Wohnung in Neu-Zippendorf. Die Vorwürfe wogen schwer. Spätestens im Juli 2017 soll der junge Mann

  • Veröffentlicht Juli 26, 2018
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg
Foto: HansOLG Pressestelle

Im Oktober des letztes Jahres verhafteten Spezialeinheiten der Bundespolizei den damals 19-jährigen Yamen A. in seiner Wohnung in Neu-Zippendorf. Die Vorwürfe wogen schwer. Spätestens im Juli 2017 soll der junge Mann den Entschluss gefasst haben, in Deutschland einen Sprengsatz zu zünden, um eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen. In der Folge begann er mit der Beschaffung von Bauteilen und Chemikalien, die für die Herstellung eines Sprengsatzes benötigt werden. 

 

Bis zu seiner Verhaftung wohnte Yamel A. in Schwerin

 

Ab heute muss sich A. in Hamburg vor einem Gericht verantworten. Insgesamt 19 Verhandlungstermine bis in den Oktober hat bisher der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts angesetzt. 2015 soll nach eigenen Angaben der Angeklagte aus Syrien nach Deutschland gekommen sein. im Februar 2016 wurde er als Flüchtling anerkannt. Bis zu seiner Festnahme Anfang Oktober 2017 lebte A. mit gültigen Papieren in Schwerin. 

Hier soll er sich dann auch immer stärker mit dschihadistischem Gedankengut beschäftigt haben. Nach und nach sei er zu einem Befürworter des „Islamischen Staates“ geworden. Am Ende seiner Radikalisierung stand der Entschluss Menschen mit einem Sprengstoffanschlag zu töten.

 

Klima der Angst und der Verunsicherung schüren

 

So habe er an die bisher dem „Islamischen Staat“ zuzurechnenden Anschläge in Europa anknüpfen wollen. Es sei ihm, so der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft, dabei darauf angekommen, in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung zu schüren. 

Über das Internet habe er sich zur Umsetzung seines Vorhabens die notwendigen Kenntnisse zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft. Davon seien Anleitungen für den Bau eines Zünders und einer Fernauslösung sowie Anleitungen für die Synthese des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) bestehend aus Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure und Aceton umfasst gewesen. Ende Juli 2017 habe er begonnen, die für den Bau der Sprengvorrichtung benötigten Komponenten und Chemikalien zu beschaffen. Nach mindestens fünf – aus Sicht des Angeklagten erfolglosen – Versuchen, den Sprengstoff herzustellen – wobei ihm entgegen seiner Annahme zumindest die Bildung einer Spur des Sprengstoffs gelungen sei – habe er weiteren Rat im Internet eingeholt, sei dann aber vor der Realisierung seines Vorhabens am 31. Oktober 2017 festgenommen worden. Seitdem befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Nahezu sämtliche für die Herstellung der Sprengvorrichtung erworbenen Bauteile und Chemikalien seien bei dem Angeklagten aufgefunden worden. Bis heute ist allerdings nicht klar, an welchem konkreten Ort und zu welchem Zeitpunkt der Anschlag stattfinden sollte. 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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