Fr, 26. April 2024
Close

Nach Fund einer Babyleiche erhebt Staatsanwaltschaft nun Anklage

Schwerin, 26.10.2017 (red/hk). Spaziergänger fanden im März in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg eine Babyleiche. Nun wurde gegen eine 40-jährige Frau Anklage erhoben. 

  • Veröffentlicht Oktober 26, 2017

Schwerin, 26.10.2017 (red/hk). Spaziergänger fanden im März in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg eine Babyleiche. Nun wurde gegen eine 40-jährige Frau Anklage erhoben. 

Staatsanwaltschaft Schwerin

Gegen eine 40 Jahre alte Frau aus Wittenburg hat die Staatsanwaltschaft Schwerin nun Anklage wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.  Der Frau wird zur Last gelegt, im Januar 2015 ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Die Babyleiche hatten Spaziergänger am 1. März diesen Jahres in einem Waldstück in der Nähe des Sportplatzes in Wittenburg gefunden.

Umfangreiche staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungen einer eigens dafür bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin eingerichteten sechsköpfigen Sonderkommission hatten im Juli 2017 zur Identifizierung und Inhaftierung der Angeschuldigten geführt. Dabei hatte der Kindesvater den entscheidenden Hinweis gegeben. Seine DNA konnte aus einer auf der Babyleiche gesicherten Mischspur aus der DNA der Kindesmutter und des Babys extrahiert werden.

Als Todesursache kommen Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren in betracht

 

Die Angeschuldigte hat eingeräumt, das Kind alleine zur Welt gebracht zu haben. Zu diesem Zeitpunkt habe das Kind gelebt, es sei jedoch ohne ihr Zutun wenig später verstorben. Sie habe sich nicht von dem Kind trennen wollen und daher den Leichnam in den Gefrierschrank gelegt.

Die rechtsmedizinische Untersuchung der Babyleiche hat ergeben, dass das Mädchen zum Zeitpunkt seiner Geburt gelebt hatte. Die genaue Todesursache konnte nicht festgestellt werden. Aus Sicht der Rechtsmediziner kommen als Todesursache ein Ertrinken, ein Ersticken oder ein Erfrieren in Betracht. Sollte das Gericht die Frau schuldig sprechen, droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert