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Telekommunikationsüberwachung M-V 2022:
Polizei nutzen 146 Mal Überwachungen zur Gefahrenabwehr

M-V Polizei nutzte 2022 Telekommunikationsüberwachung in 146 Fällen zur Gefahrenabwehr. Transparente Praxis im Fokus.

  • Veröffentlicht Februar 7, 2024

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns präsentiert im Kabinett den jährlichen Bericht über die Nutzung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V).

 

M-V Polizei nutzte 2022 Telekommunikationsüberwachung in 146 Fällen zur Gefahrenabwehr. Transparente Praxis im Fokus.
M-V Polizei nutzte 2022 Telekommunikationsüberwachung in 146 Fällen zur Gefahrenabwehr. Transparente Praxis im Fokus. | Symbolbild

 

Im Jahr 2022 wurde die TKÜ in 146 Fällen angewendet, wobei der Fokus auf der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen lag. Der Innenminister betont, dass die TKÜ-Maßnahmen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung bedürfen. Ausnahmsweise kann die Polizei in Gefahrensituationen eigenständig handeln, muss jedoch umgehend eine richterliche Bestätigung einholen. Die Überwachungsmaßnahmen führten 136 Personen zu Benachrichtigungen. Von den Datenerhebungen betrafen zwei Fälle Inhalte der Telekommunikation, drei Fälle Standort- und Verkehrsdaten, und in 141 Fällen wurden ausschließlich Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz erfasst.

 

Keine akustische Wohnraumüberwachung und Transparenz bei Datenübermittlungen

Im Jahr 2022 wurden keine akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Es gab auch keine Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Vertrauenspersonen oder verdeckt Ermittelnde wurden nicht eingesetzt. Die Polizeibehörden führten zwei längerfristige Observationen nach dem SOG M-V durch. Der Bericht wird nun dem Landtag übermittelt.

Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz verpflichtet die Landesregierung zur jährlichen Abgabe eines Berichts über die Anzahl der technischen Mittel nach dem SOG M-V. Seit 2021 besteht die zusätzliche Pflicht, den Landtag über den Umfang der Benachrichtigung der von den Maßnahmen betroffenen Personen zu informieren. Der Stichtag für die Datenzulieferungen wurde auf den 31. März 2023 festgelegt.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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