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Polizei stoppte drei Alkoholfahrten

Viel zu oft muss die Polizei eingreifen, weil Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer alkoholisiert auf den Straßen unterwegs sind. Allein am vergangenen Montag kam es zu drei aufgedeckten Vorfällen.

  • Veröffentlicht April 30, 2022
Die Polizei rückte zu mehreren Einsätzen aus. | Foto: privat

Dass Alkohol am Steuer gar nicht geht, das muss man eigentlich nicht betonen. Ganz klar scheint dies allerdings auch weiterhin nicht allen Autofahrerinnen und -fahrern zu sein. Speziell rund um Wochenenden und Feiertage erwischen die Beamten der Polizei Schwerin häufig alkoholisierte Personen hinterm Steuer. Etwas seltener sind „normale“ Wochentage. Offenbar kann aber auch ein Montag – der oft frustrierende Wochenbeginn – Grund genug für einige sein, erst zum Glas und dann zum Zündschlüssel zu greifen. Zumindest mussten die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin am vergangenen Montag (25. April) gleich drei Fahrten unter Alkoholeinfluss zur Anzeige bringen.

 

Schon morgens um 8 Uhr alkoholisiert unterwegs

Bereits um 8.10 Uhr morgens fiel den Beamten dabei in der Ziolkowskistraße im Stadtteil Mueßer Holz der Fahrer eines VW Caddy auf. Aber nicht einmal aufgrund gefährlicher Fahrweise oder anderer Anzeichen dafür, dass Alkohol im Spiel sein könnte. Vielmehr hatte der 60-Jährige den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und es folgte die obligatorische Kontrolle . Dabei kam es zur Feststellung, dass der Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim unter Alkoholeinfluss stand. Die Beamten veranlassten eine Blutprobenentnahme und erstatteten Strafanzeige.

 

Schwer alkoholisiert auf dem Klinikgelände unterwegs

Ein zweiter Vorfall ereignete sich dann am Abend, gegen 20.50 Uhr, in der Wismarschen Straße im Bereich des Klinikums. Aufmerksame Zeuge waren dabei auf den 54-jährigen Fahrer eines Opels aufmerksam geworden. Dieser rangierte augenscheinlich schwer alkoholisiert auf dem Klinikgelände. Umgehend riefen die Zeugen die Polizei. Dem Schleswig-Holsteiner musste von einem Arzt eine Blutprobe entnommen werden. Auch in diesem Fall kam es in der Folge zur Erstattung einer Strafanzeige.

 

Halb 10 Uhr am Abend mit 1,77 Promille gestoppt

Nochmals war dann gegen 21.30 Uhr Alkohol im Spiel. Erneut war ein Fahrzeugführer Zeugen aufgefallen. Aufgrund der erkennbar unsicheren Fahrweise des 40-jährigen kam es erneut zur Alarmierung der Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten dann fest, dass auch der Fahrer tatsächlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkotest bei ihm ergab einen Wert von 1,77 Promille, so dass auch hier die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt und Strafanzeige erstattet.

 

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