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Schwerin: Betrunken durch die Landeshauptstadt

An sich sollte es für niemanden ein Geheimnis ein, dass Fahrten unter Alkoholeinfluss keine gute Idee sind und zu Recht unter Strafe stehen. Denn die alkoholisierten Fahrer gefährden nicht nur

  • Veröffentlicht Oktober 17, 2019
Wieder Blaulicht in Schwerin | Symbolbild

An sich sollte es für niemanden ein Geheimnis ein, dass Fahrten unter Alkoholeinfluss keine gute Idee sind und zu Recht unter Strafe stehen. Denn die alkoholisierten Fahrer gefährden nicht nur sich selbst sondern vor allem auch Dritte. Und dennoch muss die Polizei immer wieder die Unbelehrbaren aus dem Verkehr ziehen.

So geschah es nun auch wieder am Dienstagabend in Schwerin. Kurz nach 21 Uhr informierte eine Bürgerin die Polizei per Notruf über eine augenscheinliche Trunkenheitsfahrt. Ein Fahrzeugführer steuerte sein Kfz in Schlangenlinien über die Straßen der Landeshauptstadt und kam wiederholt beinahe von der Fahrbahn ab.

0,45 Promille und Strafverfahren

Schnell entdeckte eine entsprechend informierte Streife den Fahrer und stoppte ihn. Die logisch folgende Prüfung des Atemalkohols ergab dann einen Wert von 0,45 Promille. Mit Blick auf die beschriebenen Ausfallerscheinungen leitete die Polizei gegen den 63-jährigen Wismaraner ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Den Führerschein behielten die Beamten folgerichtig gleich ein.

Mit Blick auf diesen Vorfall weist die Polizei Schwerin nochmals darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille die Einleitung eines Strafverfahrens möglich ist, wenn offenkundige Ausfallerscheinungen vorlagen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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