Schwerin: Maximale Gebühr für Anwohnerparken
Auf Antrag Berlins hat sich der Bundesrat in den vergangenen Wochen mit den Gebühren für Anwohnerparkzonen befasst. Ginge es nach den Antragstellern, sollten die maximal möglichen Gebühren von jetzt 30,70
Auf Antrag Berlins hat sich der Bundesrat in den vergangenen Wochen mit den Gebühren für Anwohnerparkzonen befasst. Ginge es nach den Antragstellern, sollten die maximal möglichen Gebühren von jetzt 30,70 Euro auf bis zu 240 Euro steigen. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte im November vergangenen Jahres Spekulationen über steigende Gebühren angeheizt. Er forderte dabei sogar eine komplette Freigabe. Dass man diesen Ideen in Schwerin, wo schon heute die maximal mögliche Gebühr erhoben wird, durchaus nicht ablehnend gegenübersteht, zeigte die Reaktion der Verwaltung. „Wir werden über Neuregelungen erst diskutieren, wenn das Gesetz Gestalt annimmt“, so Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier im November 2019. Ein „Nein“ sieht zweifelsfrei anders aus.
Bundesrat verhindert drastische Gebührenerhöhung
Zuletzt hatte sich auch der Bundesverkehrsminister nochmals geäußert. Dabei war von eine Liberalisierung mit Aufhebung von Maximalgrenzen nichts mehr zu hören. Vielmehr schaltete er sich in die aktuelle Diskussion ein, und erklärte die Berliner Vorschläge für zu teuer. Wenige Tage vor diesem Eingreifen in die Debatte hatte allerdings ein Unterausschuss des Bundesrats grünes Licht für den Vorstoß aus Berlin gegeben. Damit entsprach man auch dem Wunsch des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Dort sieht man unter Berufung auf die Kommunen im Land den aktuellen Gebührenrahmen als oftmals nicht kostendeckend an. Und doch kam es nun am vergangenen Freitag anders. Der Bundesrat stoppte die Initiative. damit bleibt es vorerst bei Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro.
Schwerin landesweit an der Spitze bei Anwohnerparkausweisen
Für die Landeshauptstadt Schwerin, die landesweit mit 7.900 ausgestellten Anwohnerparkausweisen die meisten dieser Papiere ausstellt (Rostock: 6.000, Greifswald: 4.000 , Neubrandenburg: 1.150), bedeutet dies weiterhin Gebühren in Höhe von 30,70 Euro. Damit sind Gerüchte über einen Anstieg speziell auch in den Zentrumslagen erst einmal beendet. Sehr gut, findet der Bund der Steuerzahler MV. Dieser hatte schon vor der Entscheidung im Bundesrat klar Position gegen eine Erhöhung bezogen. Denn diese würde eine weitere Erhöhung der gerade in Zentrumslagen schon überproportional gestiegenen Wohnkosten bedeuten. Ein Argument, das sich Verwaltung und Kommunalpolitik auch in Schwerin am besten dick unterstrichen notieren sollten. Zu Recht kritisiert man dort die steigenden Mieten und damit verbundenen sozialen Probleme. Zur Lösung möchten so einige u.a. private Investoren zum Bau von Sozialwohnungen zwingen. Andererseits dann aber die erstbeste Möglichkeit zu nutzen, in eben diesen Bereichen über eine Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken nachzudenken, wäre schon fragwürdig.
Speziell für Zentrumslagen waren deutliche Erhöhungen denkbar
Übrigens, auch das gehört zur Wahrheit, verlangen schon heute mehrere Städte in unserem Bundesland die für Anwohnerparkausweise maximale Gebühr. Während in zahlreichen anderen Bundesländern verschiedene Städte die 30,70 Euro nicht ausreizen, kassiert unter anderem Schwerin das Maximum. Der gleiche Betrag wird in Rostock und Güstrow fällig. Nur symbolisch darunter: Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Wismar mit 30 Euro im Jahr. Allerdings ist für diese Situation wohl nicht zuletzt auch die extrem angespannte Haushaltssituation der meisten Kommunen verantwortlich. Die Kommunen können gegenüber dem Innenministerium als Aufsichtsbehörde nur schwer argumentieren, weshalb sie eben das Maximum nicht verlangen. Für die Schwerinerinnen und Schwerin ist daher das vorläufige „Nein“ des Bundesrats definitiv eine gute Nachricht.