Di, 30. April 2024
Close

Schwerin: Neue Diskussionen um Regelungen für Gremien der Stadtvertretung

Vor ziemlich genau einem Monat hat die Stadtvertretung Schwerin verbindliche Regeln für die weitere kommunalpolitische Arbeit unter den aktuellen Corona-Bedingungen beschlossen. Dabei kam es durchaus auch zu einigen widersprüchlichen und

  • Veröffentlicht März 11, 2021
Zumindest im Demmlersaal wird die Stadtvertretung Schwerin auch ihre nächsten Sitzungen noch nicht wieder durchführen können. | Foto: AG Gymnasium Melle

Vor ziemlich genau einem Monat hat die Stadtvertretung Schwerin verbindliche Regeln für die weitere kommunalpolitische Arbeit unter den aktuellen Corona-Bedingungen beschlossen. Dabei kam es durchaus auch zu einigen widersprüchlichen und letztlich  auch nicht in jedem Punkt nachvollziehbaren Entscheidungen. So hätte es die Möglichkeit gegeben, dass die Stadtvertretung nicht nur in Präsenz, sondern auch als hybride Sitzung stattfinden kann. Dass also einige Stadtvertreter vor Ort sind, andere – weil erkrankt oder besonders corona-gefährdet – hätten sich per Video zugeschaltet. So hätte man allen in dieser Zeit die Ausübung ihres Mandats ermöglichen können.

 

Stadtvertretung beschloss im Februar mehrheitlich Regelungen zur Arbeitsweise der Gremien

Genau das aber lehnte eine Mehrheit der Mitglieder der Stadtvertretung Schwerin ab. Wer nun also erkrankt – an Corona oder anderen Erkrankungen – oder aufgrund einer besonderen Risikosituation sich der Infektionsgefahr nicht aussetzen kann oder möchte, muss auf die Möglichkeit der Ausübung des Mandats verzichten. Das mag rechtlich okay sein – wenn man auch das allerdings hinterfragen kann, da die Chance zur Mandatsausübung beschnitten wird. Ob es aber letztlich kollegial und wirklich demokratisch ist, sei dahingestellt. 

 

Verschiedene Möglichkeiten wurden bewusst nicht genutzt

Auch ermöglichte die Mehrheit der Stadtvertretung den Mitgliedern von Fachausschüssen und Ortsbeiräten nicht die Chance, hybride Sitzungen abzuhalten. So hätten zumindest einige wenige Mitglieder des jeweiligen Gremiums in einem großen Raum zusammenkommen und von dort aus per Video mit den anderen, ebenfalls per Video zugeschalteten Mitgliedern diskutieren und beschließen können. So soll es durchaus Gremienvorsitzende geben, die gern ihre Stellvertreter oder auch die Protokollführer mit im Raum hätten. Unter den gegebenen Umständen dürfte nicht einmal die Verwaltung mit einer Person des Gremiums in einem Raum sein. Hätte man hybride Sitzungen zugelassen – rechtlich wäre dies möglich – gäbe es diese Chancen. Die Stadtvertretung Schwerin entschied aber mehrheitlich, dass Fachausschüsse nur als Videokonferenzen tagen dürfen.

 

CDU/FDP und UB beantragen Verlängerung des status quo

Gert Rudolf, Vorsitzender CDU/FDP-Fraktion, Schwerin | Foto: Fotostudio Sylvana Warsakis

Nun gelten diese Beschlüsse bislang nur bis Ende des Monats. Da allerdings die aktuelle Infektionslage nicht wirklich eine nachhaltige Entspannung mit wieder kompletten Präsenzsitzungen erwarten lässt, gibt es bereits erste Planungen zur Verlängerung der Beschlüsse. Konkret beantragt die Fraktion CDU/FDP dabei im Rahmen der kommenden Sitzung der Stadtvertretung gemeinsam mit der Fraktion Unabhängige Bürger die Beibehaltung der aktuellen Sitzungsregularien bis 30. Juni 2021. „Die Regelungen, die für die Stadtvertretung und all ihre Gremien aktuell gelten, sollten nicht nach wenigen Wochen wieder umgestoßen oder neu geschrieben werden. Die Anwendung der jetzigen Regeln auch im 2. Quartal zu ermöglich, ist für unsere Fraktion ein logischer Schritt“, so Gert Rudolf, Vorsitzender der CDU/FDP-Fraktion.

 

Keinerlei Veränderungen oder Optimierungen angedacht

Bereits im Februar hatte sich die CDU/FDP-Fraktion für ein effektives Zeitmanagement in der Stadtvertretung aber auch für die Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebes der Fachausschüsse z.B. als Video-Konferenzen ausgesprochen. „Nach den vielen Termin-Verschiebungen in 2020 und dem Ausfall aller Sitzungen im Januar konnte mit der Einführung der Videokonferenzen ab Februar wieder eine kleine Form von Normalität in die Arbeit der Kommunalpolitik einziehen. […] Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Gremien und vor dem Hintergrund der ungewissen pandemischen Entwicklung sehe ich die Möglichkeit zur Beibehaltung der aktuellen Sitzungsabläufe bis 30. Juni als notwendig an“, so das Fazit von Gert Rudolf. „Natürlich wünschen auch wir uns eine baldige Rückkehr zur Normalität ganz im Sinne aller Bürger.“

 

SPD beantragt Stufenmodell – aber auch keine hybriden Sitzungen für die meisten Gremien

Mandy Pfeifer, Vorsitzende SPD-Fraktion Schwerin | Foto: Susie Knoll

Auch die SPD-Fraktion Schwerin hat sich Gedanken über das „Wie weiter“ gemacht. Sie setzt dabei allerdings nicht auf eine bloße Verlängerung des status quo, sondern hat sich offenbar am letzten Bund-Länder-Gipfel orientiert. Denn die SPD-Fraktion kommt mit einem Antrag um die Ecke, der die jeweiligen Regelungen am Inzidenzwert von Schwerin festmacht. Das Stufenmodell gilt dabei allerdings nur für Stadtvertretung und Hauptausschuss. Für die weiteren Gremien sieht der Antrag die Möglichkeit von Präsenzveranstaltungen bis zu einer Inzidenz von 35 vor. Liegt der Wert darüber, gibt es auch bei der SPD-Fraktion nur die Video-Option. Weshalb man hier nicht alternativ auch hybride Sitzungen zulassen möchte, bleibt das Geheimnis der Fraktion. 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

1 Comment

  • Konservatismus At It’s Best!
    Wir halten daran fest, weil wir das bisher auch so gemacht haben, so liest sich die Einlassung von Gert Rudolf. Nicht nach wenigen Wochen wieder neu schreiben, was grade beschlossen wurde.
    Besser wäre es, bereit zu sein, Erfahrungen und Erkentnisse in Entscheidungen einfliessen zu lassen, getreu dem Leitspruch , „Prüfet alles und behaltet das Gute!“ Dazu dient ja auch gerade die Befristung von solchen Regelungen.

    Als vor einigen Wochen die hybriden Sitzungen nicht zugelassen wurden, hat man womöglich nicht bedacht, dass auch in den Gremien Menschen tätig sind, die sich eine stundenlange Sitzung nicht zumuten wollen, etwa weil sie zu den besonders Gefärdeten zählen. Denen wurde durch die Beschlusslage die Mandantausübung unmöglich gemacht.Sie stehen vor der Alternative, besondere Risiken einzugehen oder eben der Sitzung fernzubleiben. Dann aber ist keine Beteiligung in Wort und Abstimmung unmöglich.

    Wenn nun der Beschluss erneuert wird, keine hybriden Sitzungen zuzulassen, wird dieser Aspekt grob missachtet. Sachliche Gründe sind dafür nicht erichtlich. Letztlich ist es undemokratisch, wenn Verordnete ohne Not an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden. Die Stadtvertretung muss bei ihren Beschlüssen Vieles bedenken, aber auch und gerade, dass die Ausübungsmöglichkeit des Mandates an erster Stelle gleich nach dem Gesunheitsschutz stehen muss. Wer dies nicht tut, handelt ermessensfehlerhaft, das heißt er bedenkt nicht, was bedacht werden muss und kommt so zu falschen Ergebnissen.
    Noch ist Zeit zur Umkehr und Korrektur einer falschen Entscheidung. „Aber wir sind ja nun so weit in die falsche Richtung gefahren, da drehen wir doch nun nicht einfach um.“ Da sind wir ganz konservativ. Nachvollziehbar, oder?

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert