Schwerin: Radfahrer auf Umgehungsstraße gestoppt
Immer wieder müssen die Beamten der Polizei im Rahmen ihrer Routinefahrten nicht nur Pkw sondern auch Radfahrer stoppen, um sie zu kontrollieren. Oftmals ist ein Grund für das Eingreifen das
Immer wieder müssen die Beamten der Polizei im Rahmen ihrer Routinefahrten nicht nur Pkw sondern auch Radfahrer stoppen, um sie zu kontrollieren. Oftmals ist ein Grund für das Eingreifen das am Fahrrad fehlende oder nicht eingeschaltete Licht. Manchmal ergibt die Kontrolle dann allerdings mehr, als anfänglich erwartet. So auch am vergangenen Dienstag.
Gegen 4:15 Uhr hielt an diesem Tag nämlich eine Streifenwagenbesatzung einen 31-jährigen Radfahrer an und kontrollierte ihn. Der Grund für das Eingreifen der Beamten lag darin, dass der Radfahrer das Licht an seinem Fahrrad nicht eingeschaltet hatte. Zudem fuhr er Schlangenlinien. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass der 31-Jährige in der Vergangenheit mit Drogen polizeilich in Erscheinung getreten war.
Zwar zeigte sich schnell, dass er nicht alkoholisiert war. Dafür aber stellten die Beamten fest, dass er das Fahrrad unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Zudem fanden sie in seinem Rucksack geringe Mengen Drogen und ein verbotenes Messer. Beides wurde beschlagnahmt und Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz gefertigt.