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Schwerin: Rasen wird ab Dienstag teurer

Ab kommenden Dienstag ändert sich die STVO. Unter anderem wird Rasen dann auch in Schwerin teurer. | Foto: Symbolbild Während sich die meisten Menschen in Deutschland Gedanken um Themen rund

  • Veröffentlicht April 24, 2020
    Ab kommenden Dienstag ändert sich die STVO. Unter anderem wird Rasen dann auch in Schwerin teurer. | Foto: Symbolbild

Während sich die meisten Menschen in Deutschland Gedanken um Themen rund um die Corona-Krise machen, läuft der „Alltag“ natürlich trotzdem weiter. So zentral alle Fragen rund um das Virus und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung auch sein – es gibt auch ein Leben neben und nach Corona. Beschlüsse, die bereits getroffen sind, treten dabei nun auch in Kraft. So verschärft das Verkehrsministerium in Berlin nun zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung. Dabei kommen höhere Strafen für einige Verstöße heraus.

Ab kommenden Dienstag gilt neue STVO

Wenn am kommenden Montag die neue STVO im Bundesanzeiger erscheint, ist auch die letzte juristische Hürde genommen. Denn dann treten alle damit verbundenen Änderungen am Folgetag in Kraft. Speziell für alle diejenigen, die meine, schneller als erlaubt unterwegs sein zu müssen, bedeutet dies höhere Strafen. So heißt es dabei einen Monat zu Fuß laufen, wenn man innerorts mehr als 20 Kilometer pro Stunde (konkret ab 21 Km/h) zu schnell unterwegs ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies ab 26 Km/h zu viel. Eine deutliche Reduzierung der bisherigen Grenzen.

Rasen kostet schneller mehr Geld – Warnsoftware verboten

Aber auch das Punktekonto füllt sich früher und damit schneller. Ab 16 Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Wert gibt es den ersten unbeliebten Punkt in Flensburg. Dies gilt dabei innerhalb wie auch außerhalb einer Ortschaft, wie unter anderem auch der Nordkurier berichtet. Clever war bislang, wer nicht einen schon verbotenen Radarwarner, sondern Apps auf dem Smartphone oder dem Navi nutzte, um dem Blitzer zu entgehen. Auch das aber ändert sich nun. Denn auch diese Software ist ab Dienstag verboten. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Auch Halten in zweiter Reihe, Parken auf Geh- und Radwegen sowie Halten auf Schutzstreifen wird teuer

Aber nicht nur zu schnelles Fahren führt ab Dienstag zu unangenehmeren Konsequenzen. Während heute oftmals das Halten in zweiter Reihe oftmals noch durchgeht, stehen auch hier deutlich härtere Strafen an. Grundsätzlich sieht die bisherige STVO auch für das schnelle Rauslassen eines Mitfahrers oder das Ein- und Ausladen in zweiter Rehe schon ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro vor. Aber wie gesagt, bislang bleibt es meist bei ermahnenden Worten. Ab kommenden Dienstag aber sind dafür 55 Euro Strafe fällig. Kommt es zu Behinderungen durch den Vorgang, kostet das sogar 70 Euro. Und in Flensburg kommt ein Punkt hinzu. Gleiche Kosten und Konsequenzen sind dann auch für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf Schutzstreifen fällig.

Weitere Änderungen

Die bestehende Grünpfeilre­gelung, findet – entgegen man Wünschen auch in Schwerin –  eine Erweiterung. Das Blechschild an Ampeln gilt auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg nach rechts abbiegen. Zusätzlich ist sogar ein eigenes Grünpfeilschild nur für Radler geplant. Speziell in Schwerin gefällt diese Entwicklung einigen Personen der öffentlichen Verwaltung sicherlich eher nicht. Denn hier scheint es eher Tendenzen zu geben, mit aller Kraft bisherige Grünpfeilregelungen zu reduzieren und neue um jeden Preis zu verhindern.

Neu sind auch Fahrradzonen – in Anlehnung an Tempo-30-Zonen. In den neuen Bereichen sind Radfahrer erlaubt – außer ein Zusatzschild erlaubt auch die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dabei 30 km/h.

Möchte ein Kraftfahrzeug zukünftig einen Radfahrer, Fußgänger oder E-Scooter überholen, ist dabei ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bislang galt dabei lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“.

Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, wie Beispiel Lkw und Busse, die im Ort rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, auf denen wo mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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