Schwerin: Regeln für Kaninchenwerder
Vielen war es schon wieder fast zu ruhig um die Insel Kaninchenwerder geworden. Die nur kurz und auch nur sporadisch geöffnete Gastronomie ist seit längerem geschlossen. Und so manch einer
Vielen war es schon wieder fast zu ruhig um die Insel Kaninchenwerder geworden. Die nur kurz und auch nur sporadisch geöffnete Gastronomie ist seit längerem geschlossen. Und so manch einer sprach schon leise von einem Rückzug des Pächters Johannes Meyering und damit einem Aus für die Inselbesucher. Aber die Stadt Schwerin hält Wort, und versucht die Situation zu verbessern.
Pächter fürchtete zuletzt um Sicherheit
Meyering hatte zuletzt wiederholt um seine Sicherheit gefürchtet, wenn nachts Unbekannte auf die Insel im Schweriner See kamen und dort alles andere als eine friedliche Zeit verbringen wollten. Illegale Feuer, aggressives Verhalten auch dem Inselwirt gegenüber und Alkohol über das erträgliche Maß – das war die Realität. Eine Realität, die den Pächter fast zum Aufgeben und die Stadt zur Zusage, etwas ändern zu wollen, brachte.
Acht Regeln für Kaninchenwerder
Dieser Zusage folgen nun erste klare Taten. Die Stadtverwaltung Schwerin erlässt neue, eindeutige Regeln für die Besucher Kaninchenwerders. Acht Regeln, die das gemeinsame Miteinander im Interesse der Insel deutlich verbessern sollen. Sie sind allerdings nicht primär auf die jüngsten Ereignisse zurückzuführen, sondern basieren vielmehr auf diversen Naturschutzverordnungen und Grünflächensatzungen seit 1939, auf dem Landeswaldgesetz MV und auf dem BGB.
Die vorgesehenen Regeln im Einzelnen:
- Damit die im Schilfgürtel lebenden Tier ungestört bleiben, dürfen sich Wasserfahrzeuge nicht mehr als 100 Meter der Insel nähern. Durch rot-weiße Bojen wird der einzuhaltende „Sperrbereich“ markiert. Lediglich eine Zufahrt zum Hafen bleibt ausgenommen. Ankern ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Und wer an Land möchte, darf dies nur am Hafen.
- Boote dürfen nur am Bootsanleger im Hafenbereich anlegen. Wer allerdings mit Muskelkraft Kaninchenwerder ansteuert, darf auch am Oststrand anlegen. Bedingung: Badegäste dürfen dadurch nicht gestört werden.
- das Baden ist auf eigene Gefahr an der Badestelle gestattet. Die Stadt wird während der Sommermonate Toiletten aufstellen.
- Die am Hafen befindliche Grünfläche einschließlich des Spielplatzes und des Volleyballfeldes soll stets sauber hinterlassen werden. Mitgebrachter Müll ist in der Stadt ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer ein Feuer entzünden möchte, darf dies nur an der vorgesehenen Feuerstelle. Das Holz ist mitzubringen.
- Zelten ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Gaststättenbetreiber und auch nur auf dem ausgewiesenen Zeltplatz gestattet. Von 22 Uhr bis 8 Uhr ist Ruhe zu bewahren und ruhestörender Lärm untersagt.
- Allein die drei entsprechend gekennzeichneten Wege dürfen zum Wandern auf der Insel genutzt werden.
- Angeln ist nur außerhalb des Schilfbereiches im südöstlichen Hafengelände erlaubt.
- Für Hunde herrscht auf der gesamten Insel Leinenpflicht.
Dezernent möchte Pächter halten – Gesprächstermin geplant
Bernd Nottebaum, Dezernent und erster stellvertretender Oberbürgermeister, zeigt sich zufrieden mit diesem ersten Schritt in Richtung einer klarer geregelten Situation auf der Insel im Schweriner See. Er betont zudem nochmals, dass er darauf hofft, dass nun noch in diesem Jahr weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen sein werden. Im Idealfall auch die nochmalige Öffnung der Gastronomie. Meyering sollte, so Nottebaum, Pächter der Inselgastronomie bleiben.
Ob und wie sich dieser Wunsch auch tatsächlich realisieren lässt, wird sicherlich nicht zuletzt auch ein Gespräch zeigen, dass die Verwaltungsspitze zeitnah mit dem Inselwirt und auch der Polizei anberaumen will. Hoffen wir gemeinsam, dass es danach wieder viele positive Nachrichten von und über Kaninchenwerder gibt.