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Schwerin: Schließungen in Gastronomie mit Risiko verbunden

Am gestrigen Tag berichteten wir in unserem Artikel „Ein Lockdown durch die Hintertür“ über die für die Gastronomie mit der G2 plus Regelung verbundenen Probleme. DEHOGA-Chef Lars Schwarz hatte in

  • Veröffentlicht Dezember 1, 2021
Leere Tische auch in Schweriner Gastronomien lassen Gastronomen über vorübergehende Schließungen nachdenken. | Foto: privat

Am gestrigen Tag berichteten wir in unserem Artikel „Ein Lockdown durch die Hintertür“ über die für die Gastronomie mit der G2 plus Regelung verbundenen Probleme. DEHOGA-Chef Lars Schwarz hatte in einem NDR-Interview von einer Katastrophe für die gesamte Branche in MV gesprochen. Nicht nur, dass die Regelung seitens der Landesregierung unerwartet und sehr kurzfristig beschlossen wurde. Vor allem, weil, so Schwarz, die dafür erforderliche Testinfrastruktur fehle. So seien die ohnehin zu wenigen Teststationen in der Regel in den Abendstunden und oft auch an Wochenenden geschlossen. Zudem gäbe es auf dem Land oft über viele Kilometer gar keine Testmöglichkeit. Damit ist den meisten Menschen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind – ein Zutritt in die Gastronomie verwehrt. Die Folge: Leere Restaurants und Cafés.

 

Veränderte Öffnungszeiten und zeitweise Schließungen

Zahlreiche Gastronomen reagieren, wie berichtet, aufgrund der sich daraus resultierenden Situation auch in Schwerin folgerichtig: Sie reduzieren ihre Öffnungszeiten. Einige schließen sogar vorübergehend ganz, andere denken hinter vorgehaltener Hand über diesen Schritt nach. Ein durchaus nachvollziehbarer Gedanke, wenn kaum ein Gast den Weg in die Gastronomie findet. Allerdings, dies erfuhren wir am gestrigen Tag aus der Schweriner Gastronomie, sollte dieser Schritt unbedingt genau überlegt sein. Denn er kann durchaus wirtschaftliche Folgen haben. Denn, so hieß es, dann würden die Fördergelder des Bundes nicht fließen.

 

Keine Hilfen bei Schließung?

Schwebt also ein zusätzliches Damoklesschwert über der Gastronomie? Eine Nachfrage im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ergab, dass diese Gefahr zumindest nicht herbeigeredet sei. Denn für Unternehmer bestehe grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht. Die Ausgestaltung dieser allerdings scheint in einzelnen Details noch nicht abschließend geklärt. Konkret betroffen ist hier auch die letztlich individuell selbst getroffene Entscheidung zur Schließung, die letztlich eine andere Situation darstellt, als eine im Lockdown angeordnete. Hier laufe noch ein Abstimmungsprozess im Bundesministerium, um letzte Klarheit zu schaffen.

 

„Dramatisch, wenn Politik nicht zu Folgen der Maßnahmen steht“

Für Lars Schwarz, DEHOGA-Präsident in Mecklenburg-Vorpommern, ist diese Problematik ein weiterer Beleg für die verfehlte Corona-Politik speziell auch jetzt in der vierten Welle, wie er unserer Redaktion in einem Telefonat erklärte. „Man darf sagen: Die Politik hat in drei Coronawellen nichts dazu gelernt. Diese Situation ist das wiederholte Beispiel dafür, wie Realität und Gesetzgebung sich widersprechen und Unternehmer kopfschüttelnd und fassungslos zurücklassen. Es kann doch nicht sein, dass wir verpflichtet sind, Schaden zu minimieren, und wenn wir dies, beispielsweise durch eine vorübergehende Schließung, dann auch tun, wir noch Gefahr laufen, die Hilfsgelder zu verlieren. Das ist leider typisch für die Coronapolitik. 2G plus bedeutet praktisch einen Lockdown für die Branche. Wenn die Politik jetzt aber nicht auch zu den Folgen ihrer eigenen Maßnahmen steht, dann ist das dramatisch.“

 

Tipp: Keine voreiligen Entscheidungen treffen

Auf jeden Fall scheint klar, dass die in der aktuellen Situation durchaus nachvollziehbare Entscheidung einer vorübergehenden Schließung aus momentaner Sicht ein nicht geringes Risiko darstellt. Eventuell sogar deutlich reduzierte Öffnungszeiten. Bevor Gastronomen einen entsprechenden Schritt gehen, sollten sie sich vorsorglich genau mit ihren Steuerbüros abstimmen. Gegebenenfalls lohnt im Laufe dieser, spätestens der nächsten, Woche auch ein Blick auf die Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/. Auf dieser dürfte, so hieß es aus dem zuständigen Ministerium, eine Information veröffentlicht werden, wenn abschließende Klarheit in Sachen Schadensminderungspflicht und situationsbedingt vorübergehende Schließung bestehe.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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