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Schwerin: Zahlungserleichterungen bei Steuern

In den vergangenen Tagen war wiederholt der Ruf auch nach kommunalen Schutzmaßnahmen für Unternehmen in der Stadt Schwerin laut geworden. Dabei kamen vor allem Einzelhandel, Hotels und Gastronomien immer wieder

  • Veröffentlicht März 26, 2020
Auch die Stadt Schwerin bietet Unterstützung für Unternehmen in der Krise.

In den vergangenen Tagen war wiederholt der Ruf auch nach kommunalen Schutzmaßnahmen für Unternehmen in der Stadt Schwerin laut geworden. Dabei kamen vor allem Einzelhandel, Hotels und Gastronomien immer wieder ins Gespräch. Dies hieß aber nicht, dass nicht auch eine Vielzahl weiterer Branchen teilweise existenziell von der Corona-Situation bedroht sind. Auch hat niemand diese Unternehmen auch der anderen Branchen vergessen. Letztlich muss es gelten, alles zu tun, um möglichst kein Unternehmen und keinen Freiberufler etc. zu verlieren.

Bund und Land bereits mit milliardenschweren Schutzschirmen für die Wirtschaft

Bereits am Dienstag hatte das Land einen Rettungsschirm mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro für die Wirtschaft in MV bekannt gegeben. Bereits seit gestern ist die Antragstellung für nicht zurückzuzahlende Zuschüsse beim Landesförderinstitut möglich. Dabei entscheidet sich der Betrag nach Unternehmensgröße und weiterer Faktoren. Auch der Bund ist bereits mit verschiedenen Schutzschirmen aktiv. Erste Möglichkeiten bestehen – weitere, drunter auch reine Zuschüsse, sind in Vorbereitung. Bislang fehlte die Stadt Schwerin in dieser Reihe.

Stadt ermöglicht Steuerstundungen und „im äußersten Fall“ auch Steurerlass

Gestern nun informierte die Finanzverwaltung der Landeshauptstadt, dass auf Antrag und nach einer vereinfachten Prüfung Zahlungserleichterungen im Bereich der fälligen Steuern möglich sind. Dies betrifft insbesondere fällige Gewerbesteuern, Übernachtungssteuern oder Vergnügungssteuern. Bedingung ist, wie auch bei den meisten anderen Schutzschirm-Programmen derzeit, eine Liquiditätslücke aufgrund der Corona-Pandemie. Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Entwicklung in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, können fällige Beträge auf Antrag bis zum Jahresende 2020 gestundet oder im äußersten Fall auch erlassen werden.

 

Dr. Rico Badenschier | Foto: SIS/Christoph Müller

„Unternehmen helfen und zügig mit Augenmaß entscheiden.“

„Es ist in unserem Interesse, dass die Unternehmen in der Stadt gut durch die aktuelle Krise kommen und die Arbeitsplätze erhalten werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir den Unternehmen helfen und zügig und mit Augenmaß entscheiden. Ich denke dabei an viele Einzelunternehmen, an das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie an Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie, die unvorhergesehen und auch unverschuldet eingetreten sind. Die ersten Stundungen sind bereits antragsgemäß entschieden und zu den Antragstellern per Post unterwegs“. Dies erklärte der Oberbürgermeister und Finanzdezernent von Schwerin, Dr. Rico Badenschier gestern.

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Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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