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Veranstaltungsverbot für das "Scotman":
Gericht gibt Stadt recht

Kneipenwirt, Heiko Steinmüller, muss im Streit mit der Stadt die erste Niederlage vor Gericht einstecken. Auch wenn vorerst nur über den Eilantrag des Scotsman-Wirts entscheiden wurde, lässt die Urteilsbegründung eine

  • Veröffentlicht September 6, 2023

Kneipenwirt, Heiko Steinmüller, muss im Streit mit der Stadt die erste Niederlage vor Gericht einstecken. Auch wenn vorerst nur über den Eilantrag des Scotsman-Wirts entscheiden wurde, lässt die Urteilsbegründung eine deutliche Haltung des Gerichts erkennen.

 

Heiko Steinmüller im Scotman
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag Heiko Steinmüllers ab.

 

Der Kneipenstreit zwischen Scotman-Wirt, Heiko Steinmüller, und der Stadt Schwerin hat eine erste richterliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat am vergangenen Donnerstag den Eilantrag des Wirtes, das von der Landeshauptstadt verhängte Veranstaltungsverbot solange auszussetzen, bis das Gericht über die Zulässigkeit von Konzerten im „Scotsman“ entschieden hat, abgewiesen.

Verbot „nicht zu beanstanden“

In der Begründung folgte das Gericht der Rechtsauffassung der Stadt, dass in dem 2021 gestellten Bauantrag keine Livemusikveranstaltungen vorgesehen waren und somit „formal illegal“ sind. Weiter befand das Gericht, das Musikveranstaltungen auch nicht „ohne Weiteres genehmigungsfähig“ seien. Auf Grund dieser Tatsache sei das von der Landeshauptstadt verhängte Veranstaltungsverbot auch „nicht zu beanstanden“.

Im Juli hatte die Landeshauptstadt ein Veranstaltungsverbot im „Scotsman“ verhängt. Zuvor wurden dort in den letzten Monaten mehrmals Konzerte und Livemusikveranstaltungen durchgeführt. Die Stadt begründete das Verbot damals damit, dass Steinmüller selbst bei der Baugenehmigung solche Veranstaltungen ausgeschlossen habe. Heiko Steinmüller hingegen vertritt die Auffassung, dass unregelmässige Veranstaltungen sehr wohl mit seiner Baugenehmigung gedeckt sei. Der Stadt und insbesondere der Stadtfraktion der „Unabhängigen Bürger (UB)“ warf der Wirt in einem Post im sozialen Netzwerk „Facebook“ vor, seinen „Laden kaputt“ machen zu wollen.

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Erstmal keine Veranstaltungen im Scotsman

Auch wenn das Gericht erst einmal nur über den Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden hat, lässt die Urteilsbegründung eine Tendenz erkennen, das die Richter am Verwaltungsgericht der Stadt auch in der Sache recht geben.

Der Scotsman-Wirt Steinmüller kann nun innerhalb der kommenden zwei Wochen eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Rostock einlegen. Ob der Wirt das machen wird, bleibt abzuwarten. Vorerst muss er die Kosten des Verfahren (2.500 Euro) tragen und Veranstaltungen im Scotsman sind erst einmal verboten.

 

 

 

 

 

 

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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