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Willkür oder Regelverstoß:
„Scotsman“-Wirt Heiko Steinmüller und Stadt ringen um Live-Konzerte

Ein Facebook-Post von Scotman-Wirt, Heiko Steinmüller, sorgt für Aufsehen, da die Stadt ihm ein Veranstaltungsverbot für seinen Laden auferlegt hat.

  • Veröffentlicht August 20, 2023

Ein Facebook-Post von Scotman-Wirt, Heiko Steinmüller, sorgt für Aufsehen, da die Stadt ihm ein Veranstaltungsverbot für seinen Laden auferlegt hat. Steinmüller vermutet politische Motive, während die Stadt auf Regelverstöße pocht. Ein Streit um Genehmigungen und Regeln wird nun vor dem Verwaltungsgericht entschieden.

 

Scotsman auf der Mecklenburgstraße
Im Scotsman auf der Mecklenburgstraße dürfen keine Konzerte mehr stattfinden. | Foto: Dario Rochow

 

Ein Facebook-Post des Gastronoms, Heiko Steinmüller, sorgt seit Tagen für Wirbel in der Stadt. Die Stadt habe dem Wirt ein Veranstaltungsverbot für Musikveranstaltungen in seinem Laden „Scotsman“ erteilt. Wenn Steinmüller gegen die Auflage der Stadt verstösst, droht ihm ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro. Ursprünglich wollte Steinmüller am Wochenende zwei Liedermacher aus Schottland auftreten lassen. Daraus wird nun nichts.

Hinter der Aktion vermutet Steinmüller die Fraktion der Unabhängigen Bürger (UB) in der Stadt. Deren Fraktionsvorsitzender, Manfred Strauß habe gegenüber dem Wirt gesagt: „euren schönen Laden werden wir schon platt bekommen“ – das behauptet Steinmüller, der selber auch fraktionsloser Stadtvertreter ist, im Post auf Facebook. Mitglieder und Sympathisanten der Unabhängigen erteilt Steinmüller gleich mal ein Hausverbot:

„Sollte irgendjemand unserer Gäste der Meinung sein die Unabhängigen zu wählen oder gar Mitglied zu sein, so ist es natürlich sein persönliches Recht und sei ihm/ihr völlig unbenommen, aber unseren Laden betreten bitte nicht.“

 

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Die Aufregung in den sozialen Netzwerken ist groß: Die Stadt möchte dem Wirt wieder Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Alles scheint wie immer zu sein. Schon bei den letzten Kneipen, die Gastronom in der Stadt betrieb, gab es immer wieder Ärger mit der Stadtverwaltung. Steinmüller wurden Auflagen gemacht, die er als überzogen empfand oder es wurden Baugenehmigungen verweigert. Die Stadt scheint Heiko Steinmüller auf dem Kicker zu haben.

In seiner Funktion als Stadtvertreter hat Steinmüller deshalb eine Anfrage an die Stadtvertretung gestellt, welche Läden in der der Stadt von einem absoluten Veranstaltungsverbot betroffen sind. Die Antwort nennt lediglich das „Scotsman“. Grund für die Nutzungsuntersagung ist, laut Angaben der Stadt, dass Steinmüller Veranstaltungen geplant habe, diese aber nicht angemeldet hat.

Streit entzündet sich am Bauantrag

Hier liegt dann auch der Kernpunkt des Streits zwischen dem Gastwirt und der Stadt. Steinmüller hatte 2021 einen Bauantrag für die Umwandlung eines Ladengeschäfts zu einer Schankwirtschaft gestellt. Die Durchführungen von Veranstaltungen habe der „Scotsman“-Wirt in seinem Antrag ausdrücklich ausgeschlossen, heißt es auf Anfrage seitens des Ordnungsamtes. Daher könne man nun Veranstaltungen im Nachgang nicht dulden.

Verwundern in diesem Zusammenhang dürfte, dass das Ordnungsamt seit Juli inzwischen schon vier Mal beim Wirt zur Kontrolle auf der Matte stand. Das sei unter anderem im Auftrag des Bauamtes passiert. Man habe vor Ort auf die Einhaltung der Bauordnung geachtet und es sei auch um Ruhestörung gegangen. Wenn es Beschwerden gäbe, müsse die Stadt reagieren.

Steinmüller sagte dazu gegenüber der SVZ, dass alle Kontrollen ergeben hätten, dass die Grenzwerte eingehalten wurden. Das Ordnungsamt spricht von einer Beschwerde wegen Ruhestörung, die dort dokumentiert sei.

Dass Steinmüller Musikveranstaltungen im „Scotsman“ durchführt, sieht er durch seine Baugenehmigung abgedeckt. Es sei bei der Eröffnung seiner Kneipe nie darum gegangen, einen Veranstaltungsbetrieb zu etablieren. Wenn die Stadt nun behauptet, dass Steinmüller so einen Betrieb betreibe, dann sieht der Wirt das nicht durch die Tatsache begründet, dass er alle „paar Monate mal eine Band auftreten“ lässt. Er möchte keinen Streit, aber genauso behandelt werden wie alle anderen, betont er gegenüber der SVZ.

Schaut man allerdings auf das Facebook-Profil des Wirts, dann stellt man beim Durchgehen fest, dass in den letzten Monaten mehr als eine Band aufgetreten ist.

UB weisen Vorwürfe zurück

Die Stadtverwaltung hält an ihrem Standpunkt fest. „Regeln müssen unabhängig vom Ansehen der Person eingehalten werden, erst recht, wenn man als Stadtvertreter viele Regeln in der Stadt selbst mitbestimmt“, so gegenüber der SVZ.

Die Unabhängigen Bürger (UB) als Angegriffene, haben sich inzwischen auch öffentlich geäußert. Die Vorwürfe des „Scotmans“-Wirt weist die Fraktion zurück. „Es ist das klassische Muster: Steinmüller hält sich nicht an Gesetze oder Regeln und Schuld an seinem Scheitern sind dann andere.“, sagt Fraktionschef, Manfred Strauß. Die Behauptung, dass er gegenüber Steinmüller geäußert haben soll, dass er seinen „Laden platt machen“ wolle, weißt Strauß ebenfalls zurück.

Die Baubehörde habe mit der Anordnung konsequent gehandelt. Auch Strauß verweist auf die fehlende baurechtliche Genehmigung für Live-Konzerte. Es habe monatelang ein Anhörungsverfahren gegeben. Steinmüller hätte die Möglichkeit gehabt, die Genehmigung durch die Erweiterung des Bauantrags nachzubessern oder eben für die Konzerte eine Einzelgenehmigung zu beantragen. Steinmüller mache das aber nicht und „ignoriert die Regeln, die für alle gelten.“ Den Vorwurf der Willkür gegenüber der Baubehörde empfindet Strauß als „ungeheuerlich“. Was Steinmüller hier mache, sei „skandalös“ und einer „Stadtvertreters unwürdig“. Manfred Strauß weiter: „Wenn er Anstand hätte, würde er spätestens jetzt sein Mandat niederlegen.“

Die UB-Fraktion sei zudem erschüttert von der Ankündigung Steinmüllers, Wähler oder Mitglieder der Unabhängigen Bürger würden im „Scotsman“ nicht mehr bedient.

Wer in diesem Rechtsstreit am Ende recht hat, wird das Verwaltungsgericht in Schwerin entscheiden müssen. Dort liegt inzwischen eine Klage des Wirts gegen die Stadt. Eine Entscheidung sollte in den nächsten Wochen zu erwarten sein. Gegen die jüngste Verfügung der Stadt, möchte sich Heiko Steinmüller mit einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts gegen den Bescheid wehren. Ziel soll es sein, den Bescheid bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufheben zu lassen.

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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