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Wichtige Hinweise:
Stadt Schwerin aktualisiert Merkblatt für Osterfeuer

Mit dem näher rückenden Osterfest steigt die Vorfreude auf die traditionellen Osterfeuer.

  • Veröffentlicht März 6, 2024

Mit dem näher rückenden Osterfest steigt die Vorfreude auf die traditionellen Osterfeuer. Die Landeshauptstadt Schwerin informiert die Bürgerinnen und Bürger über überarbeitete Regelungen für Osterfeuer im Stadtgebiet mittels eines aktualisierten Merkblatts.

 

Sorgfältige Anmeldung und Sicherheitsvorschriften für eine traditionsreiche und sichere Feier. | Foto: Dirk Schumacher
Sorgfältige Anmeldung und Sicherheitsvorschriften für eine traditionsreiche und sichere Feier. | Foto: Dirk Schumacher

 

Gemäß den Vorschriften in Schwerin werden ausschließlich Osterfeuer als Brauchtumsfeuer anerkannt. Diese dürfen von Gründonnerstag bis Ostermontag an offenen Feuerstellen entzündet werden. Um als Brauchtumsfeuer zu gelten, muss das Osterfeuer für eine größere Anzahl von Menschen zugänglich und vorzugsweise zentral und öffentlich sein.

Das gemeinschaftliche Osterfeuer ist für viele Schweriner ein bedeutendes soziales Ereignis, bei dem man zusammenkommt und gemeinsam Zeit verbringt. In Anbetracht dessen betont Ordnungsdezernent Silvio Horn: „Diese alte Tradition wollen wir weiterhin ermöglichen. Deshalb haben wir auf Anregungen, Kritik und Hinweise reagiert und unser Merkblatt entsprechend überarbeitet. Bitte lesen Sie diese Handreichung sorgsam durch und denken Sie auch an Ihre Mitmenschen: Damit uns nicht allen die Freude am Osterfeuer vergeht, bitte ich um umsichtigen und verantwortungsbewussten Abbrennen des Brauchtumsfeuers.“

 

 

Grundsätzlich müssen Osterfeuer schriftlich bis spätestens 22.03.2024 beim Veranstaltungsmanagement der Landeshauptstadt Schwerin angemeldet werden:

Landeshauptstadt Schwerin Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin

Telefon: 0385/ 545-2410/-2005 E-Mail: ordnungsamt@schwerin.de

 

Das „Merkblatt Brauchtumsfeuer“, das bei der Anmeldung des Osterfeuers übersandt wird, enthält alle relevanten Regelungen und Hinweise. Weitere Informationen zum Thema Osterfeuer in Schwerin sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar: Link zur Webseite

Ordnungsdezernent Horn betont: „Wir weisen insbesondere darauf hin, dass lediglich unbehandeltes Holz sowie trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen wie Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfälle und ähnlichen Materialien genutzt werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz oder solchem, welches durch Gebrauch nicht unerheblich kontaminiert ist, wie z. B. Möbel oder vor allem sogenannte Transportpaletten, ist strengstens verboten.“

Das Osterfeuer muss innerhalb weniger Stunden, spätestens jedoch bis 24 Uhr, abgebrannt sein. Außerhalb dieser Zeiträume ist das offene Abbrennen von Feuern in der Landeshauptstadt Schwerin ganzjährig verboten.

Veranstalter von Brauchtumsfeuern sind dazu verpflichtet, den Brandschutz zu beachten und sicherzustellen, dass entstandene Brände schnell bekämpft werden können. Zur Gewährleistung eines raschen Notrufs im Gefahrenfall muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr verpflichtet ist, jeder eingehenden Brandmeldung nachzugehen. Eine vorherige Information der Leitstelle kann diesen Grundsatz nicht aufheben, sofern außenstehende Bürger das Feuer für einen unkontrollierten Brand oder für eine unrechtmäßige Handlung halten.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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